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Wahlrechtsreform: So viel spart der Steuerzahler durch den kleineren Bundestag

Wahlrechtsreform: So viel spart der Steuerzahler durch den kleineren Bundestag

Wahlrechtsreform: So viel spart der Steuerzahler durch den kleineren Bundestag

Politiker Zum letzten in Überbesetzung: Der ausnahmsweise gut besetzte Bundestag am 10. Februar.
Politiker Zum letzten in Überbesetzung: Der ausnahmsweise gut besetzte Bundestag am 10. Februar.
Politiker werden ihre Bezüge deutlich erhöhen: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Wahlrechtsreform
 

So viel spart der Steuerzahler durch den kleineren Bundestag

Dem nächsten Bundestag werden 103 Abgeordnete weniger angehören als dem aktuellen. Wie viel spart der Steuerzahler dadurch? Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat es ausgerechnet.
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BERLIN. Durch die Verkleinerung des Bundestages von 733 auf 630 Abgeordnete spart der Steuerzahler pro Jahr 125 Millionen Euro, in der gesamten Legislaturperiode als eine halbe Milliarde. Das ergeben Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), die es am Donnerstag vorstellte.

Heruntergebrochen heißt das: Pro wegfallendem Parlamentarier und Jahr schrumpfen die Kosten um 1,3 Millionen Euro. Der Großteil der Einsparungen betrifft dabei nicht direkt Abgeordneten. Durch die wegfallenden Diäten der 103 Mitglieder des Bundestages sparen die Steuerzahler lediglich 13 Millionen Euro jährlich.

Weitere 44 Millionen Euro Ersparnis, und damit der größte Teil, gehen auf die wegfallenden Gehälter der nicht mehr vorhandenen Mitarbeiter der Abgeordneten zurück. Außerdem sinken die Ausgaben für Reisen und Büromittel. Darüber hinaus werden weniger Abgeordnetenbüros benötigt.

Bundestag ohne Überhang- und Ausgleichsmandate

Bis zu weitere 20 Millionen Euro könnten aus Sicht des IW eingespart werden, wenn die Zahl der Fraktionen schrumpft. 2021 waren sechs in den Bundestag eingezogen. Nach aktuellen Umfragen kämpfen FDP, Linke und BSW mit der Fünf-Prozenthürde.

Durch die Wahlrechtsreform der Ampel fallen die Überhang- und Ausgleichsmandate weg. Diese kamen dann zustande, wenn Abgeordnete einer Fraktion mehr Wahlkreise direkt gewannen, als dieser nach dem Zweistimmenergebnis zustanden. Um dies auszugleichen, erhielten die andere Fraktionen wiederum ebenfalls mehr Abgeordnete. Dadurch blähte sich der Bundestag immer weiter auf, bis er zuletzt so viele Parlamentarier wie noch nie beherbergen mußte.

Allerdings dürften durch die Reform zahlreiche Wahlkreise nicht mehr durch direkt gewählte Abgeordnete vertreten sein. Denn etliche Kandidaten werden nicht in den Bundestag einziehen, auch wenn sie ihren Wahlkreis gewinnen. (fh)

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