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Nach Causa Liebich: Sachsens Justizministerin will „Transfrauen“ in Männerknäste bringen

Nach Causa Liebich: Sachsens Justizministerin will „Transfrauen“ in Männerknäste bringen

Nach Causa Liebich: Sachsens Justizministerin will „Transfrauen“ in Männerknäste bringen

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU): „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden.“ Kontext ist die "Transfrau" Sven Liebich. (Themenbild)
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU): „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden.“ Kontext ist die "Transfrau" Sven Liebich. (Themenbild)
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU): „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden.“ Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael
Nach Causa Liebich
 

Sachsens Justizministerin will „Transfrauen“ in Männerknäste bringen

Eine Ausnahme für den Justizvollzug im Selbstbestimmungsgesetz? Das fordert die sächsische Justizministerin Geiert nach der Posse um „Marla-Svenja“ Liebich. Das Gesetz will sie aber nicht abschaffen.
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DRESDEN. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat aufgrund des angesetzten Haftantritts für Sven „Marla-Svenja“ Liebich angeregt, das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz für den Justizvollzug und die Strafverfolgung auszusetzen. „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden“, sagte die Politikerin der Sächsischen Zeitung.

Auch sollten Fälle von „offensichtlicher Ausnutzung“ des Gesetzes gründlicher überprüft werden, wie etwa bei Scheinehen. „Das Gesetz ist trotz aller Warnungen aus der Justiz, der Polizei und der Gesellschaft aus ideologischen Gründen relativ schnell durchgesetzt worden.“ Gleichwohl betonte sie, es nicht abschaffen zu wollen.

Liebich sollte Haft in der JVA Chemnitz verbringen

Liebich, der sich offiziell „Marla-Svenja“ nennt, war am vergangenen Freitag kurz vor seinem Haftantritt untergetaucht (JF berichtete). Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit, sie habe bereits vor der Flucht Anhaltspunkte dafür gehabt und vorsorglich einen Vollstreckungshaftbefehl beantragt.

Im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Halle den 53jährigen wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der Berufung änderte er seinen Vornamen sowie Geschlechtsantrag offiziell. Nach einem langen Prozeß entschied die Staatsanwaltschaft, Liebich in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, unterzubringen. (kuk)

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU): „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden.“ Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael
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