DRESDEN. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat aufgrund des angesetzten Haftantritts für Sven „Marla-Svenja“ Liebich angeregt, das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz für den Justizvollzug und die Strafverfolgung auszusetzen. „Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden“, sagte die Politikerin der Sächsischen Zeitung.
Auch sollten Fälle von „offensichtlicher Ausnutzung“ des Gesetzes gründlicher überprüft werden, wie etwa bei Scheinehen. „Das Gesetz ist trotz aller Warnungen aus der Justiz, der Polizei und der Gesellschaft aus ideologischen Gründen relativ schnell durchgesetzt worden.“ Gleichwohl betonte sie, es nicht abschaffen zu wollen.
Liebich sollte Haft in der JVA Chemnitz verbringen
Liebich, der sich offiziell „Marla-Svenja“ nennt, war am vergangenen Freitag kurz vor seinem Haftantritt untergetaucht (JF berichtete). Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft Halle mit, sie habe bereits vor der Flucht Anhaltspunkte dafür gehabt und vorsorglich einen Vollstreckungshaftbefehl beantragt.
Im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Halle den 53jährigen wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Während der Berufung änderte er seinen Vornamen sowie Geschlechtsantrag offiziell. Nach einem langen Prozeß entschied die Staatsanwaltschaft, Liebich in der JVA Chemnitz, einem Frauengefängnis, unterzubringen. (kuk)