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Anja Arndt, NGO-Affäre, EU-Kommission

Aktualisiert: Verliert die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle?

Aktualisiert: Verliert die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle?

Aktualisiert: Verliert die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle?

AfD-Spitzenduo Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Wahlparty in der Bundesgeschäftsstelle: Vor allem eine Projektion sei dem Vermieter ein Dorn im Auge gewesen. (themenbild)
AfD-Spitzenduo Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Wahlparty in der Bundesgeschäftsstelle: Vor allem eine Projektion sei dem Vermieter ein Dorn im Auge gewesen. (themenbild)
AfD-Spitzenduo Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Wahlparty in der Bundesgeschäftsstelle: Vor allem eine Projektion sei dem Vermieter ein Dorn im Auge gewesen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sören Stache
Aktualisiert
 

Verliert die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle?

Offenbar muß die AfD unverzüglich ihre Bundesgeschäftsstelle verlassen. Im Kündigungsbrief erhebt der Vermieter schwere Vorwürfe – und die Partei äußert sich gegenüber der JF zu einer angeblichen Räumungsklage.
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BERLIN. Die AfD dementierte die Berichte der Bild-Zeitung, wonach der Vermieter der Bundesgeschäftsstelle der Partei alle Mietverträge mit der Partei gekündigt und eine Räumungsklage initiiert habe. „Wir stehen in Verhandlungen mit dem Eigentümer, von einer Räumungsklage ist mir nichts bekannt“, teilte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT mit. Ein Schriftstück vom Vermieter liege ihm im Moment nicht vor.

Dem Boulevardblatt zufolge habe die Partei das Gebäude in Berlin-Reinickendorf bereits zum 31. März 2025 verlassen müssen. Dabei beruft sich die Bild auf ein Kündigungsschreiben und eine Klageschrift im Auftrag des österreichischen Immobilienbesitzers Lukas Hufnagl. Nun sei eine entsprechende Klage beim Landgericht Berlin II eingegangen. In der Klageschrift kritisiert Hufnagl, die Partei spiele sich wie ein Eigentümer auf und glaube, sich „rechtlich und faktisch in totalitärer Weise über alles und jeden stellen zu können“.

Ein Angebot der AfD wurde abgelehnt

Im Kündigungsschreiben wirft er der AfD vor, mit dem Wahlabend im Hof des Hauses „Hausfriedensbruch“ begangen zu haben, etwa mit der Bestrahlung der Fassade mit dem AfD-Logo. Andere Mieter hätten zudem das Haus wegen Demonstrationen und Polizeiblockaden nicht mehr betreten können. „Die Fortsetzung des Mietvertrages mit einem solchen Mieter, der sich über alle vertraglichen Absprachen und jegliche guten Sitten hinwegsetzt, (…), ist unzumutbar“, heißt es wörtlich im Kündigungsschreiben. Der Bild zufolge hatte der Vermieter in dem im Herbst 2022 unterschriebenen Vertrag ausdrücklich jedwede Form politischer Werbung untersagt.

In einer Antwort betonte die AfD, der Vermieter hätte mit politischen Veranstaltungen bei der Unterzeichnung des Mietvertrages rechnen müssen. Die Wahlparty müßte wegen der vorgezogenen Wahl „sehr kurzfristig“ vorbereitet werden, zudem sei deren Nichtanmeldung beim Vermieter ein „Versehen“. Auch sei nur ein sehr kleiner Teil der Wand zum Innenhof beleuchtet, „und das auch nur zeitweilig“. Andere Mieter und Besucher hätten sich bei der AfD nicht beschwert.

Als Wiedergutmachung bot die Partei 10.000 Euro an, Hofnagl lehnte das Angebot allerdings als „zynisch“ ab. Da die Partei woanders oft keine Räume erhalte, wolle sie das Grundstück für künftige Events zu einem „günstigen Preis“ nutzen. (kuk)

AfD-Spitzenduo Alice Weidel und Tino Chrupalla bei der Wahlparty in der Bundesgeschäftsstelle: Vor allem eine Projektion sei dem Vermieter ein Dorn im Auge gewesen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sören Stache
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