OLDENBURG. Der niedersächsische Landesverband der AfD hat einen Rechtsstreit gegen den ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme gewonnen. Kühme hatte Ende August 2023 in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung unter anderem gesagt, die AfD täusche die Bürger „perfide mit ihrem Lügenkonstrukt und wird damit zur Gefahr für die Innere Sicherheit“.
Sie stelle sich damit „gegen die Arbeit der Polizei“. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Oldenburg schrieb dazu am Montag, daß einige Aussagen Kühmes über die AfD rechtswidrig waren, weil sie gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen. Der ehemalige Polizeipräsident wurde verpflichtet, „bekanntzugeben, daß diese Äußerungen in Bezug auf die Klägerin, den Landesverband Niedersachsen der AfD, rechtswidrig waren“.
Welche Äußerungen Kühmes konkret rechtswidrig waren, konnte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT nicht sagen.
Niedersachsens AfD spricht von „großartigem Erfolg“
Der Chef der niedersächsischen AfD, Ansgar Schledde, zeigte sich erfreut über das Urteil und kritisierte Kühme scharf. „In einem Interview zu behaupten, die AfD verbreite Lügen und manipuliere das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, war eine unverschämte Entgleisung“, monierte Schledde. Damit seien „nicht nur die zahllosen Opfer von Straftaten verhöhnt“ worden, sondern auch „die vielen tausend Polizisten“, die tagtäglich mit Gewaltkriminalität zu tun haben. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende, Stephan Bothe, bezeichnete das Urteil als „großartigen Erfolg“, der die Demokratie stärke. Die Entscheidung stelle einen großen Sieg für die staatliche Neutralität dar.
Kühmes Nachfolger als Oldenburger Polizeipräsident, Andreas Sagehorn, sagte mit Blick auf die Entscheidung gegenüber dem NDR, daß er diese Entscheidung respektiere, obwohl ihn „nicht alle Argumente zur Begründung des Urteils überzeugt haben“. Die Polizei sei weiterhin in der Pflicht, auf Gefahren für die Innere Sicherheit und die Demokratie hinzuweisen, was das Verwaltungsgericht „auch bestätigt“ habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher der Polizei Oldenburg sagte, die Behörde wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob sie in Berufung geht oder nicht. (st)





