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Streit über Migrantengewalt: Oldenburger Polizei verliert gegen AfD – und geht in Berufung

Streit über Migrantengewalt: Oldenburger Polizei verliert gegen AfD – und geht in Berufung

Streit über Migrantengewalt: Oldenburger Polizei verliert gegen AfD – und geht in Berufung

Oldenburgs Ex-Polizeipräsident Johann Kühme (SPD) bei der Gerichtsverhandlung, die er gegen die AfD verlor.
Oldenburgs Ex-Polizeipräsident Johann Kühme (SPD) bei der Gerichtsverhandlung, die er gegen die AfD verlor.
Oldenburgs Ex-Polizeipräsident Johann Kühme (SPD) bei der Gerichtsverhandlung, die er gegen die AfD verlor. Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Streit über Migrantengewalt
 

Oldenburger Polizei verliert gegen AfD – und geht in Berufung

Weil die AfD einen „Einzelfallticker“ zur Migrantengewalt führt, bezeichnete der Oldenburger Polizeipräsident die AfD als „Sicherheitsrisiko“. Das verbot ihm ein Gericht. Doch die Polizei will das Urteil nicht akzeptieren.
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OLDENBURG. Oldenburgs Polizeipräsident Andreas Sagehorn hat angekündigt, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg einzulegen. Dieses hatte Aussagen von dessen Vorgänger Johann Kühme (SPD) über die AfD verboten (die JF berichtete). Das hält Sagehorn für falsch: „Das Interview meines Vorgängers war in der Sache richtig und wichtig – und ist es immer noch“, sagte er gegenüber dem NDR.

Der frühere Polizeipräsident hatte 2023 in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung die AfD als „Gefahr für die innere Sicherheit“ angegriffen, weil diese auf Grundlage der Polizeimeldungen einen „Einzelfallticker“ zur Migrantengewalt eingeführt hatte.

Ihn überzeuge das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht, sagte Sagehorn nun: „Auch ich sage es ganz deutlich: Wenn das Verhalten einer Partei – wie zum Beispiel das der AfD mit ihrem sogenannten Einzelfallticker – darauf ausgerichtet ist, Unwahrheiten und Falschaussagen über Kriminalität von Migranten zu verbreiten, kann dies das Sicherheitsgefühl der Menschen erheblich beeinträchtigen.“

Gericht fehlen sachliche Begründungen des Polizeipräsidenten

Verunsicherung beeinflusse das Handeln der Menschen und führe zu Konflikten des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Damit sei eine Kernaufgabe der Polizei tangiert. Die Polizeidirektion habe deshalb am Montag Berufung eingelegt.

Das Gericht hatte Passagen eines Zeitungsinterviews, das der Sozialdemokrat Kühme der Nordwest-Zeitung gegeben hatte, als rechtswidrig beanstandet. Kühme hatte die AfD als Gefahr für die innere Sicherheit bezeichnet und seine scharfen Worte mit deren „Einzelfallticker“ begründet.

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Das Verwaltungsgericht sah in Kühmes Interview an mehreren Stellen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot für Beamte verletzt. Laut dem Urteil, aus dem der NDR sinngemäß zitiert, fehlte für jede einzelne Schlußfolgerung des inzwischen aus persönlichen Gründen zurückgetretenen Polizeipräsidentin eine eigene sachliche Begründung. (fh)

Oldenburgs Ex-Polizeipräsident Johann Kühme (SPD) bei der Gerichtsverhandlung, die er gegen die AfD verlor. Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
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