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CDU-Generalsekretär: Linnemann erteilt Ramelows „Kulturkampf“ gegen Hymne und Flagge Absage

CDU-Generalsekretär: Linnemann erteilt Ramelows „Kulturkampf“ gegen Hymne und Flagge Absage

CDU-Generalsekretär: Linnemann erteilt Ramelows „Kulturkampf“ gegen Hymne und Flagge Absage

Hält nichts von Ramelows Vorstoß: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Hält nichts von Ramelows Vorstoß: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Hält nichts von Ramelows Vorstoß: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Linnemann erteilt Ramelows „Kulturkampf“ gegen Hymne und Flagge Absage

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann weist Bodo Ramelows Vorstoß zurück. Wer mit Hymne und Flagge fremdelt, habe ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, warnt er.
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BERLIN. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat den Vorstoß von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linkspartei), über die deutsche Nationalhymne und die Bundesflagge abstimmen zu lassen (JF berichtete), entschieden zurückgewiesen. „Unsere Flagge und unsere Hymne stehen für unsere Demokratie, unsere Grundrechte und unseren Rechtsstaat. Wer damit fremdelt, hat ein Problem mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes“, sagte Linnemann der Rheinischen Post.

Ramelow hatte eine Volksabstimmung über die schwarz-rot-goldene Nationalflagge sowie über eine mögliche neue Hymne ins Spiel gebracht. Als Alternative schlug er die „Kinderhymne“ von Bertolt Brecht vor, die einen „wunderbaren Text“ habe und nach seiner Ansicht als „gesamtdeutsche Hymne“ geeignet sei.

„Ich singe die dritte Strophe unserer aktuellen Hymne mit Begeisterung, weil ich sie einordnen kann“, betonte Ramelow. „Aber ich kenne viele Ostdeutsche, die das nicht tun.“ Auch gegenüber der Nationalflagge äußerte er Vorbehalte vieler Bürger. Schwarz-Rot-Gold sei zwar „die Absage an totalitäre Strukturen“, jedoch fremdele ein Teil der Bevölkerung auch mit diesem Symbol. Deshalb wolle er gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes eine Volksabstimmung über Hymne und Flagge anregen.

Ramelow will Abstimmung

Dieser Artikel sieht die Möglichkeit vor, eine neue Verfassung in Kraft zu setzen, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wird. Für eine solche Abstimmung wolle er sich einsetzen, erklärte der ehemalige Ministerpräsident Thüringens.

Bereits in der Vergangenheit hatte Ramelow ähnliche Vorschläge unterbreitet. 2019 hatte er ebenfalls eine Diskussion über die Hymne angeregt. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wies die Anregung zurück. „Die Bundeskanzlerin findet unsere Nationalhymne sehr schön, in Musik und Text“, stellte Regierungssprecher Steffen Seibert damals klar. (rr)

Hält nichts von Ramelows Vorstoß: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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