BERLIN. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem zufolge ein Teil der Ukrainer künftig kein Bürgergeld mehr erhalten soll. Statt dessen stehen ihnen dann Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Darüber berichtet unter anderem die Welt unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur und die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Regelung betrifft alle Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen. Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni waren das rund 21.000 Menschen. Jene Ukrainer, die bereits davor ins Land kamen, können weiter Bürgergeld beziehen.
Hier fallen Kosten weg, dort kommen sie dazu
Damit setzt Bas eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD um. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Alleinstehende derzeit nur 441 Euro anstatt 563 Euro, wie es bei Bürgergeldempfängern der Fall ist. Trotzdem geht der Bund offenbar davon aus, daß durch den Rechtskreiswechsel nichts eingespart wird.
Vielmehr fallen Schätzungen zufolge beim Bürgergeld zwar 1,32 Milliarden Euro an Kosten weniger an. Gleichzeitig sollen aber die Kosten für Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz um 1,375 Milliarden Euro zunehmen. Für die Zusatzkosten müssen eigentlich Länder und Kommunen aufkommen. Allerdings hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, daß der Bund dafür einspringen soll.
Jeder zweite Ukrainer bezieht Bürgergeld
Das Gesetz wird nun innerhalb der Regierung weiter beraten, bevor es vom Kabinett verabschiedet werden sowie in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Sonntag im ZDF-„Sommerinterview“ gefordert, daß sämtliche Ukrainer kein Bürgergeld mehr erhalten sollten. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) mahnte daraufhin, der Vorschlag trage nicht zum Koalitionsfrieden bei.
Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit befanden sich im April 2025 rund 693.000 Ukrainer in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Darunter waren 497.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter. Damit bezogen 54 Prozent aller Ukrainer im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld für ihren Lebensunterhalt. (ser)