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Baden-Württemberg: Islamverein muß fast fertige Moschee abreißen – auf eigene Kosten

Baden-Württemberg: Islamverein muß fast fertige Moschee abreißen – auf eigene Kosten

Baden-Württemberg: Islamverein muß fast fertige Moschee abreißen – auf eigene Kosten

Der Neubau einer Moschee auf den Fildern. Im Streit um den Bau der Moschee hat der Gemeinderat der Stadt entschieden, dass der muslimische Verein das fast fertig gebaute Gebäude wieder abreißen muss.
Der Neubau einer Moschee auf den Fildern. Im Streit um den Bau der Moschee hat der Gemeinderat der Stadt entschieden, dass der muslimische Verein das fast fertig gebaute Gebäude wieder abreißen muss.
Das Moschee-Gebäude in Leinfelden-Echterdingen: Stadt ordnet Abriß an. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
Baden-Württemberg
 

Islamverein muß fast fertige Moschee abreißen – auf eigene Kosten

In Baden-Württemberg sollte eine große Moschee entstehen, der Bau ist weit fortgeschritten. Jetzt muß das Gebäude abgerissen werden, die Kosten sollen die Muslime selbst tragen. Was steckt dahinter?
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LEINFELDEN-ECHTERDINGEN. Der Gemeinderat der baden-württembergischen Stadt Leinfelden-Echterdingen hat entschieden, daß eine beinahe fertig gebaute Moschee wieder abgerissen werden muß. Die Kosten für den Abriß muß der muslimische Verein VKBI selbst tragen, der das islamische Gotteshaus errichten wollte. Der VKBI muß das Gebäude bis Ende des laufenden Jahres abreißen.

Gleichzeitig entschied der Gemeinderat, daß die Stadt dem Moscheeverein bei der Suche nach einem neuen Standort helfen muß. Der VKBI – ein lokaler Ableger des Kölner Islamverbands VIKZ (Verband der Islamischen Kulturzentren) – äußerte sich bisher nicht zu der Entscheidung.

Verein wollte Schülerwohnheim neben Moschee bauen

Hintergrund ist offenbar der Plan des VKBI, neben dem Gebetshaus ein eigenes Schülerwohnheim zu bauen. Die verantwortlichen Politiker in Leinfelden-Echterdingen lehnen das strikt ab, weil sie das nicht für integrationsfördernd halten.

Seit Jahren tobte der Streit auch auf juristischer Ebene – nicht nur wegen des geplanten Schülerwohnheims. Die Stadt hatte dem VKBI 2014 ein sogenanntes Erbbaurecht zugesprochen, mit dem die Gläubigen eine Moschee auf dem Grundstück errichten dürfen. Weil die Muslime das Haus nicht wie im Vertrag abgemacht innerhalb von vier Jahren fertigstellten, forderte die Stadt das Erbbaurecht am Gebäude zurück. (st)

Das Moschee-Gebäude in Leinfelden-Echterdingen: Stadt ordnet Abriß an. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
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