BERLIN. Die Bundesregierung hat im ersten Quartal die Exportgenehmigungen von Rüstungsgütern in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Drittstaaten, also jene Länder außerhalb der Europäischen Union, erhielten 878 Millionen Euro der genehmigten Summe, knapp 60 Prozent. Die Ukraine-Hilfe machte davon etwa zwei Drittel aus (573 Millionen Euro) und damit allein 39 Prozent der gesamten genehmigten Güter. An zweiter Position rangierte Katar mit knapp 167 Millionen Euro vor Estland auf Platz drei mit 112 Millionen Euro an Rüstungsgütern. Das sich im Krieg mit der Hamas befindende Israel ist auf Platz zehn angeführt mit 27,9 Millionen Euro, noch knapp hinter Japan mit 28 Millionen Euro.
Das Hauptempfängerland war wie schon im gesamten Jahr 2024 die Ukraine. Im Vergleich zum ersten Quartal 2024 sind die Rüstungsexporte allerdings deutlich gesunken. Damals wurden Waffen im Wert von rund 5,2 Milliarden Euro zur Ausfuhr genehmigt, beinahe vier Milliarden Euro mehr als im gleichen Zeitraum 2025.
Wesentlich weniger Rüstungsexporte als letztes Jahr
Allein der Export in die Ukraine ist um 85 Prozent zurückgegangen. Im ersten Quartal des vergangenen Jahres erhielt das Land noch Rüstungswerte in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Auch der ukrainische Anteil der Gesamtgenehmigungen hat sich um etwa 44 Prozent verringert. „Enge Partnerländer“ wie die Ukraine machten im ersten Quartal mit 1,18 Milliarden Euro 80 Prozent der Empfänger aus. Dazu zählten neben EU- und Nato-Staaten auch Nato-gleichgestellte Länder wie Japan, die Schweiz, Australien und Neuseeland.
Das Wirtschaftsministerium betonte, „bei Rüstungsexportentscheidungen finden Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besonderen Berücksichtigungsgrund“. Mit 57,4 Prozent beziehungsweise etwa 846 Millionen Euro wurden hauptsächlich Kriegswaffen ausgeführt. Darunter fallen zum Beispiel Panzer, Kriegsschiffe oder Kampfflugzeuge. Diese fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die restlichen 621 Millionen Euro wurden für „sonstige Rüstungsgüter“ verwendet, die lediglich dem Außenwirtschaftsgesetz unterliegen. Dazu zählen sowohl Pistolen und Revolver wie auch Funktechnik oder spezielle Vorprodukte, die für militärische Zwecke bestimmt sind. (rsz)