DÜSSELDORF. Das Landesschiedsgericht der AfD Nordrhein-Westfalen hat am Samstag den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich erstinstanzlich aus der Partei ausgeschlossen. Damit gab es dem Landesvorstand um den Landtagsfraktionschef Martin Vincentz recht, der dem 37jährigen Aussagen vorwarf, die „in schwerwiegender Weise“ gegen das Grundgesetz verstoßen hätten, zitiert die Welt am Sonntag den Antrag. Helferich habe demnach die „Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und weiteren Personenkategorien unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielsetzung“ artikuliert und die Betroffenen als „Viecher“ bezeichnet.
Helferich selbst warf dem Schiedsgericht gegenüber der JUNGEN FREIHEIT einen „dümmlichen Willkürakt“ vor. „Meine Beweisanträge wurden allesamt abgelehnt, meine Zeugen gar nicht erst ins Gebäude gelassen, ich wurde nach einem Befangenheitsantrag gegen einen Richter von Vincentz-Sicherheitschef, einem Ex-Bandido entfernt“, beklagte er gegenüber der JF. Dies sichere ihm aber den Verbleib in der Partei. „Mich schockiert die Dilettanz, sie schützt mich aber auch.“
„Helferich hat den Richter andauernd unterbrochen“
Ein Augenzeuge stellt die Gründe für den Saalverweis anders dar. „Helferich hat den Richter andauernd unterbrochen und ist ihm ständig ins Wort gefallen“, sagt ein Anwesender der JUNGEN FREIHEIT, der aber anonym bleiben wollte. Demnach soll der Bundestagsabgeordnete eine Schiedsrichterin bedroht haben: „Er hat gesagt, daß sie aufpassen sollte, was sie von sich gibt, da sie verbeamtet sei.“
Die von Helferich erwähnten Anträge habe er immer schriftlich eingereicht, was immer bis zu zwei Minuten gedauert habe. „Dann mußte das Gericht immer wieder die Verhandlung unterbrechen und darüber verhandeln. Es ging eine gute Stunde so.“ Auch als der Vorsitzende Richter den Saalverweis erteilte, wollte Helferich dem Augenzeugen zufolge diesen mit einem weiteren Antrag verzögern.
Der Dortmunder durfte jahrelang nicht in die AfD-Fraktion
Der AfD-Landesvorstand begrüßte die Entscheidung des Schiedsgerichts. „Ein von Helferich selbst hochstilisierter, aber völlig normaler Vorgang ist damit abgeschlossen“, sagte der Sprecher der Landespartei, Kris Schnappertz, der JUNGEN FREIHEIT. „Ob er weitere Instanzen bemüht, bleibt abzuwarten.“ Das Landesschiedsgericht gab dem Politiker 14 Tage Zeit, um die Entscheidung am AfD-Bundesschiedsgericht anzufechten.
Helferich sitzt seit 2021 für die AfD im Bundestag, blieb der Fraktion jedoch zunächst freiwillig fern, nachdem sich eine fehlende Mehrheit für seine Aufnahme abgezeichnet hatte. 2023 scheiterte sein Aufnahmeantrag zudem an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Erst nach der Neuwahl des Bundestages im Februar nahm ihn die AfD-Fraktion auf.
Grund für die Ablehnung war unter anderem die Bekanntgabe mehrerer Chats, in denen er sich als „freundliches Gesicht des Nationalsozialismus“ bezeichnet hatte. Er selbst betonte, es sei eine Fremdzuschreibung linker Blogger gewesen, die er damit „persifliert“ habe. Deshalb war auch zwischenzeitlich eine Ämtersperre gegen ihn erhoben worden. Der Abgeordnete aus Dortmund gilt als innerparteilicher Gegner von Vincentz. (kuk)