TORGAU. Bei den Deutschen Meisterschaften im Feuerwehrsport im nordsächsischen Torgau hat das Abspielen der ersten Strophe des Deutschlandliedes für erheblichen Wirbel gesorgt. Während der Eröffnungsfeier erklang die durch den Nationalsozialismus belastete Passage „Deutschland, Deutschland über alles“. In einer Aufnahme, die vom Schlagersänger Heino stammt.
Für Hauptwettkampfrichter Richard Münder hatte der Vorfall gravierende Folgen. Wie der RBB berichtete, wurde er mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Ämtern im Deutschen Feuerwehrverband entbunden. Zudem wurde ihm untersagt, künftig die Feuerwehruniform zu tragen.
Der Verband begründete den Schritt damit, daß Münder weder eine Entschuldigung abgegeben, noch die Verantwortung für den Vorfall übernommen habe, sondern lediglich darauf verwiesen habe, das Abspielen sei nicht verboten. Hinweise auf ein politisch motiviertes oder rechtsextremes Vorgehen gebe es nicht.
Heino hatte das Lied 1979 eingesungen
Heino, inzwischen 86 Jahre alt, bezeichnete die Reaktion als „übertrieben“. Zwar halte er es selbst für unangebracht, diese Version bei der Meisterschaft zu spielen, doch müsse man die Lebensleistung des Betroffenen berücksichtigen. „Er hat sich jahrelang für die Kameradschaft eingesetzt und sich in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Jeder hat eine zweite Chance verdient!“, schrieb der Sänger auf Instagram. Er erinnerte daran, daß er die Aufnahme seinerzeit auf Bitten des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger (CDU), der im Zweiten Weltkrieg als Marinerichter tätig war, für Schulzwecke eingesungen habe. Zudem stellte Heino in Aussicht, ein Konzert in der Heimat des Feuerwehrmannes zu geben.
Münder selbst sprach von einem „Organisationsdefizit“ und bestritt eine bewußte Provokation. Gegenüber dem RBB erklärte er, er habe die Aufnahme erst kurz vor der Veranstaltung aus dem Internet heruntergeladen und nicht gewußt, daß diese als politisch belastet gilt. „Ich fühle mich sehr ungerecht behandelt. Ich bin nicht der Meinung, daß ich der alleinige Schuldige bin“, so Münder. Am Tag der Siegerehrung sei es zu Hektik gekommen, weshalb improvisiert werden mußte. In dem Moment, als die erste Strophe erklang, sei er „in einer kleinen Schockstarre“ gewesen und gedanklich bereits bei der Moderation des nächsten Programmpunktes.

Strafrechtlich nicht relevant
Die erste Strophe des von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland verfaßten „Liedes der Deutschen“ ist in Deutschland nicht verboten, wird jedoch wegen ihrer Verwendung in der Zeit des Nationalsozialismus als politisch hoch belastet angesehen. Damals wurde sie gemeinsam mit dem „Horst-Wessel-Lied“ als Hymne genutzt. Offizielle Nationalhymne ist heute nur die dritte Strophe mit den Worten „Einigkeit und Recht und Freiheit“.
Die Polizei hat den Vorfall inzwischen geprüft und als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Der parteilose Landrat des Landkreises Nordsachsen, Kai Emanuel, nannte die Ereignisse „verstörend und peinlich“. (rr)