HILDESHEIM. Vor dem Landgericht Hildesheim muß sich seit Donnerstag Mustafa A. (33) wegen Totschlags verantworten. Er soll Ende September 2024 seine Freundin, die halbseitig gelähmte Natascha G. (37), getötet haben.
Das Verbrechen erschütterte die Kleinstadt Burgdorf in der Region Hannover. Laut Anklage überraschte der aus dem Irak stammende Angeklagte die Frau in ihrer Wohnung mit einem 12,5 Zentimeter langen Küchenmesser und schnitt ihr die Kehle durch – bis auf die Wirbelsäule.
Nach der Tat alarmierte Mustafa A. selbst die Polizei und drohte, sich das Leben zu nehmen. Ein Spezialeinsatzkommando nahm ihn fest und fand die Leiche des Opfers.
Gewalttätige Beziehung mit Anzeigen gegen den Iraker
Seit 2022 führte das spätere Opfer eine instabile Beziehung mit Mustafa A., in der es wiederholt zu Gewalt kam. Sie erstattete mehrfach Anzeige wegen Körperverletzung und Bedrohung – diese wurden jedoch eingestellt.
Die Verteidigung argumentiert mit einer möglichen Schuldunfähigkeit: Mustafa A. könne sich aufgrund seiner Erkrankung nicht an die Tat erinnern. Ein Gutachten attestiert ihm eine chronifizierte paranoide Schizophrenie, wegen der er seit 2019 in psychiatrischer Behandlung war – ohne nachhaltigen Erfolg.
Bereits fünf Monate vor der Tat versuchte er, mit einem Messer auf seinen sudanesischen Mitbewohner einzustechen. Daraufhin wurde er kurzzeitig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, jedoch wieder entlassen. Nun steht die Frage im Raum, ob er zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Das Urteil wird im April erwartet. (rr)