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Anja Arndt, NGO-Affäre, EU-Kommission

Psychisch krank: Gelähmter Deutschen die Kehle durchgeschnitten – Iraker wohl schuldunfähig

Psychisch krank: Gelähmter Deutschen die Kehle durchgeschnitten – Iraker wohl schuldunfähig

Psychisch krank: Gelähmter Deutschen die Kehle durchgeschnitten – Iraker wohl schuldunfähig

Justitia: Messer. Kehle. Iraker. Wegen Verbreitung von Propagandamaterial für die islamische Terrormiliz IS wurde ein Iraker zu Haft verurteilt.
Justitia: Messer. Kehle. Iraker. Wegen Verbreitung von Propagandamaterial für die islamische Terrormiliz IS wurde ein Iraker zu Haft verurteilt.
Der Migrant hat seine Freundin laut Anklage mit einem Messer getötet – ober er dafür ins Gefängnis muß, scheint fraglich. Foto: picture alliance / Florian Gaul/ greatif
Psychisch krank
 

Gelähmter Deutschen die Kehle durchgeschnitten – Iraker wohl schuldunfähig

Der Iraker Mustafa A. soll seine Freundin, die halbseitig gelähmte Natascha G., mit einem Messer ermordet haben. Doch der Migrant ist vermutlich schuldunfähig.
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HILDESHEIM. Vor dem Landgericht Hildesheim muß sich seit Donnerstag Mustafa A. (33) wegen Totschlags verantworten. Er soll Ende September 2024 seine Freundin, die halbseitig gelähmte Natascha G. (37), getötet haben.

Das Verbrechen erschütterte die Kleinstadt Burgdorf in der Region Hannover. Laut Anklage überraschte der aus dem Irak stammende Angeklagte die Frau in ihrer Wohnung mit einem 12,5 Zentimeter langen Küchenmesser und schnitt ihr die Kehle durch – bis auf die Wirbelsäule.

Nach der Tat alarmierte Mustafa A. selbst die Polizei und drohte, sich das Leben zu nehmen. Ein Spezialeinsatzkommando nahm ihn fest und fand die Leiche des Opfers.

Gewalttätige Beziehung mit Anzeigen gegen den Iraker

Seit 2022 führte das spätere Opfer eine instabile Beziehung mit Mustafa A., in der es wiederholt zu Gewalt kam. Sie erstattete mehrfach Anzeige wegen Körperverletzung und Bedrohung – diese wurden jedoch eingestellt.

Die Verteidigung argumentiert mit einer möglichen Schuldunfähigkeit: Mustafa A. könne sich aufgrund seiner Erkrankung nicht an die Tat erinnern. Ein Gutachten attestiert ihm eine chronifizierte paranoide Schizophrenie, wegen der er seit 2019 in psychiatrischer Behandlung war – ohne nachhaltigen Erfolg.

Bereits fünf Monate vor der Tat versuchte er, mit einem Messer auf seinen sudanesischen Mitbewohner einzustechen. Daraufhin wurde er kurzzeitig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, jedoch wieder entlassen. Nun steht die Frage im Raum, ob er zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Das Urteil wird im April erwartet. (rr)

Der Migrant hat seine Freundin laut Anklage mit einem Messer getötet – ober er dafür ins Gefängnis muß, scheint fraglich. Foto: picture alliance / Florian Gaul/ greatif
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