KARLSRUHE. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das derzeitige Verfahren zur Nominierung von Richtern scharf kritisiert. Er erklärte, die informellen Vorschlagsrechte der Parteien seien überholt und schadeten dem Gericht.
„Das Problem liegt meines Erachtens nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der vor Jahrzehnten eingeführten Handhabung durch die parteipolitische Praxis“, sagte Papier der Rheinischen Post.
Ohne gesetzliche Grundlage hätten sich CDU, CSU und SPD damals Vorschlagsrechte gesichert und diese mit Koalitionspartnern geteilt. Dieses Vorgehen sei mit der heutigen Parteienvielfalt nicht mehr vereinbar. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Papier warnte, die starre Aufteilung könne künftig „ständig in ein parteipolitisches Gezänk ausarten“. Das beschädige Ansehen und Autorität des höchsten Gerichts.
Neue Modelle für die Richterwahl
Als Alternative schlug er vor, der Wahlausschuß des Bundestags solle sich vertraulich auf Personalvorschläge einigen, die anschließend im Plenum zur Wahl gestellt würden. Diese hätten dann nicht „den Stempel eines formellen Parteikandidaten“.
Zuletzt war die Wahl neuer Richter im Bundestag gescheitert, nachdem die Union ihre Zusage zur Unterstützung der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte (JF berichtete). (rr)