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Verdacht auf Volksverhetzung: CDU-Politiker Gürth muß nach Freispruch doch wieder vor Gericht

Verdacht auf Volksverhetzung: CDU-Politiker Gürth muß nach Freispruch doch wieder vor Gericht

Verdacht auf Volksverhetzung: CDU-Politiker Gürth muß nach Freispruch doch wieder vor Gericht

Detlef Gürth (CDU) mit seinem Anwalt vor Gericht. Der Freispruch wegen des Verdachts auf Volksverhetzung wurde aufgehoben.
Detlef Gürth (CDU) mit seinem Anwalt vor Gericht. Der Freispruch wegen des Verdachts auf Volksverhetzung wurde aufgehoben.
Detlef Gürth (CDU, l.): Muß sich erneut wegen des Verdachts auf Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Foto: picture alliance/dpa | Christopher Kissmann
Verdacht auf Volksverhetzung
 

CDU-Politiker Gürth muß nach Freispruch doch wieder vor Gericht

„Dieses Pack muß raus aus Deutschland“, hieß es in einem X-Beitrag des CDU-Politikers Detlef Gürth. Das Amtsgericht sprach ihn von dem Verdacht auf Volksverhetzung frei. Doch das Oberlandesgericht sieht das anders.
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NAUMBURG. Der frühere Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth (CDU), muß wegen des Verdachts der Volksverhetzung erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Naumburg hat den Freispruch des Amtsgerichts Aschersleben aufgehoben und damit der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Zuvor hatte das Amtsgericht den Landtagsabgeordneten noch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, nachdem Gürth ein Beitrag auf der Plattform X zur Last gelegt worden war, den er am 15. Juni 2024 veröffentlichte (JF berichtete). Durch die stattgegebene Revision wird der Fall erneut am Amtsgericht Aschersleben verhandelt – dieses Mal allerdings in einer anderen Kammer.

Gürth äußerte sich nach Messerattacke eines Afghanen auf X

In dem X-Post äußerte sich Gürth über einen tödlichen Messerangriff eines Afghanen auf einen 23jährigen Landsmann. Danach griff der Täter zwei Deutsche bei einer EM-Party an und verletzte diese schwer. Die Polizei erschoß den Angreifer daraufhin.

Als Reaktion auf die Tat schrieb der Politiker: „Gut, daß die Polizisten diesen feigen, hinterlistigen Afghanen erschossen haben. Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muß raus aus Deutschland.“

Amtsgericht sprach CDU-Politiker frei

Das Amtsgericht hatte zwar festgestellt, daß die Bezeichnung „Pack“ ehrverletzend sei, aber kein Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde. Gürth habe weder das Lebensrecht von Afghanen bestritten, noch sie als unterwertig bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 200 Euro gefordert. Das sind insgesamt 18.000 Euro. Sie sah einen „Angriff auf die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen“. Das Gericht hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, sah sich den Fall aber neu an, nachdem Gürth Einspruch eingelegt hatte.

Gürth wehrte sich im Verfahren laut übereinstimmenden Medienberichten dagegen, als „Höcke Sachsen-Anhalts“ dargestellt zu werden. Zugleich räumte er ein, sein Tweet sei „schon heftig“ gewesen. „Ich hätte ihn nicht so formulieren sollen.“ Gürth war im Juli 2024 von der Linken-Abgeordneten Henriette Quade angezeigt worden.

Staatsanwaltschaft: Straftatbestand der Volksverhetzung ist erfüllt

Nach dem zunächst ausgesprochenen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft eine fehlerhafte Rechtsanwendung beanstandet. Sie ist weiterhin der Auffassung, daß die getroffenen Aussagen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Der Christdemokrat schaut auf ein langes politisches Engagement zurück. Er war schon in der DDR Mitglied der Blockpartei CDU. Bis November 2024 stand er dem Landesverband der Mittelstands- und Wirtschaftsunion vor. Seit 1990 gehört er dem Landtag von Sachsen-Anhalt an und war zwischen 2011 und 2015 Landtagspräsident. (rsz/ser)

Detlef Gürth (CDU, l.): Muß sich erneut wegen des Verdachts auf Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Foto: picture alliance/dpa | Christopher Kissmann
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