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Richterkandidatin: Brosius-Gersdorf läßt Gutachten gegen Plagiatsverdacht vorlegen

Richterkandidatin: Brosius-Gersdorf läßt Gutachten gegen Plagiatsverdacht vorlegen

Richterkandidatin: Brosius-Gersdorf läßt Gutachten gegen Plagiatsverdacht vorlegen

Juristin Frauke Brosius-Gersdorf
Juristin Frauke Brosius-Gersdorf
Wurde unlautere Zusammenarbeit mit ihrem Ehemann vorgeworfen: Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Foto: IMAGO / Future Image
Richterkandidatin
 

Brosius-Gersdorf läßt Gutachten gegen Plagiatsverdacht vorlegen

Erst nimmt Frauke Brosius-Gersdorf zu den inhaltlichen Vorwürfen gegen sie Stellung – und jetzt will sie auch den Plagiatsverdacht entkräften. Ein Kurzgutachten soll sie entlasten.
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BERLIN. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat am Mittwoch ein Kurzgutachten veröffentlichen lassen, mit dem der Verdacht des Plagiats in ihrer Doktorarbeit von 1997 zurückgewiesen werden soll. „Die Prüfung hat ergeben, daß die Vorwürfe unbegründet sind und keine Substanz haben“, heißt es in dem Dokument, aus dem unter anderem ZDF heute zitiert.

Die Anwälte Michael Quaas und Peter Sieben überprüften demnach mehrere ähnliche oder fast gleichlautende Fußnoten, ähnliche oder gleichlautende Textstellen und Ähnlichkeiten in Überschriften. „Selbst wenn man annimmt, daß sämtliche aufgezeigten Übereinstimmungen sich nicht erklären lassen, begründen diese weder einen Plagiatsvorwurf noch stellen sie die Wissenschaftlichkeit der Arbeiten sowohl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als auch von Herrn Prof. Dr. Hubertus Gersdorf in Frage.“

Übernahm Brosius-Gersdorf Textstellen von ihrem Mann?

Die Gutachter verweisen unter anderem darauf, daß Brosius-Gersdorfs Dissertation früher veröffentlicht worden sei als die Habilitation ihres Mannes Hubertus Gersdorf, zu der es Parallelen geben soll. So spreche „der erste Anschein“ dafür, daß die Juristin „keine Textstellen aus der Habilitation ihres Ehemannes übernommen hat“.

Der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber hat 23 „Verdachtsstellen“ auf unausgewiesene Zusammenarbeit in der Dissertation Brosius-Gersdorfs zum Thema „Deutsche Bundesbank und Demokratieprinzip“ identifiziert. Dafür verglich er die Arbeit mit der Habilitation ihres Ehemanns verglichen.

Die erste Vorwurf in diese Richtung wurde kurz vor der geplanten Richterwahl im Bundestag am Freitag laut, bei der Brosius-Gersdorf eigentlich ans Bundesverfassungsgericht gewählt werden sollte. Die Unionsfraktion drängte schließlich darauf, die Wahl abzusetzen, und begründete das damit, daß es fachliche Zweifel gebe. Zuvor war Brosius-Gersdorf wegen ihrer linksliberalen Positionen, etwa zu Abtreibungen und einem paritätischen Wahlrecht, in die Kritik geraten.

Plagiatsjäger will weiter prüfen

Am Dienstag äußerte sich Brosius-Gersdorf bereits zu den inhaltlichen Vorwürfen in einer schriftlichen Stellungnahme sowie in der Talksendung „Markus Lanz“. Dort kündigte sie auch an, daß am Mittwoch eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bezüglich ihrer Doktorarbeit veröffentlicht werden solle. Darüber hinaus äußerte sie sich persönlich zu dem Thema nicht.

Plagiatsjäger Weber wies am Mittwoch in einem Gastbeitrag für die Welt darauf hin, daß es verschiedene Erklärungen für die Ähnlichkeiten in den beiden Arbeiten geben könne. „Die Frage, ob Frauke Brosius-Gersdorf im größeren Stil plagiiert hat oder nicht, muß noch geklärt werden – man kann sie zum jetzigen Zeitpunkt weder bejahen, noch kann man sie sicher verneinen.“ Er kündigte weitere Aufklärung an. (ser)

Wurde unlautere Zusammenarbeit mit ihrem Ehemann vorgeworfen: Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Foto: IMAGO / Future Image
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