BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat offenbar signalisiert, nach der Konstituierung des Parlaments auch AfD-Politiker wieder zu Ausschußvorsitzenden zu wählen. Derzeit verfügt die AfD-Fraktion über keinen entsprechenden Posten, da ihre Kandidaten von den anderen Fraktionen nicht gewählt wurden, obwohl traditionell jede Fraktion nach ihrer Stärke berücksichtigt wird.
„Der kategorische Ausschluß der AfD durch die Ampel im Bereich der Ausschußvorsitze alleine wegen der Parteizugehörigkeit war nicht zielführend“, sagte ein Abgeordneter der Union anonym dem Nachrichtenportal The Pioneer. Es helfe der AfD, wenn diese sich als Opfer darstellen könnte.
Nicht alle Kandidaten sollen mitgewählt werden
Allerdings wollen CDU und CSU nicht jeden Kandidaten der Konkurrenz mitwählen. Sollte es gute Gründe gegen einen Kandidaten gebe, werde die Union ihm auch nicht zustimmen. Dies gelte, wie das Portal weiter berichtet, beispielsweise für den AfD-Abgeordneten Stephan Brander. Dieser war 2019 in einem einmaligen Schritt von den anderen Fraktionen als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt worden.
Auch beim Fußballclub „FC Bundestag“ sollen AfD-Mitglieder künftig wieder mitspielen dürfen. Bisher wurde ihnen das durch einen Mehrheitsbeschluß des mit zahlreichen Privilegien ausgestatteten Vereins untersagt.
Kein Vize-Posten für die AfD
Nicht wählen will die Union dagegen einen AfD-Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestags. Bisher war es üblich, daß die größte Fraktion den Bundestagspräsidenten stellt und die anderen großen Parlamentsgruppen mindestens einen Vize entsenden können. Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 konnte aber kein Kandidat der Fraktion die nötige Stimmenmehrheit erreichen. Unionsfraktionschef Merz hatte gesagt, er werde der Unionsfraktion nicht empfehlen, „eine AfD-Abgeordnete oder einen AfD-Abgeordneten in ein Staatsamt zu wählen“.
Union und AfD verfügen im Plenum und in den Ausschüssen über eine Mehrheit. Eine Zustimmung anderer Fraktionen für AfD-Kandidaten wäre nicht zwingend erforderlich. (ho)