LUCKAU-DUBBEN. Ein wegen Totschlags verurteilter Südafrikaner hat eine monatelange Haft in einer Frauenjustizvollzugsanstalt abgesessen – obwohl sein Paß ihn eindeutig als Mann ausweist. Das zuständige Justizministerium in Brandenburg will den Grund dafür nicht nennen.
Hilton Henrico G., der sich selbst als „Cleopatra“ bezeichnete, war 2024 wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen syrischen Wachmann in einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Trotz männlichen Personenstandes und ohne jede rechtliche Änderung seines Geschlechts wurde G. monatelang in der JVA Luckau-Dubben – einem Frauengefängnis – untergebracht.
Journalisten der Welt forderte Auskunft vom brandenburgischen Justizministerium – doch dieses verweigerte eine konkrete Antwort. Eine Verlegung in die Männerhaftanstalt Neuruppin-Wulkow erfolgte erst im August 2024. Während des Prozesses belasteten mehrere Mitinsassinnen G. schwer: Er habe Frauen bedroht, schikaniert und teils rassistisch beleidigt. Zwei Häftlinge zeigten ihn wegen Morddrohungen an. Die Rede war von nächtlichem „Terror“ in der Zelle. Trotzdem hielten Behörden offenbar an der fragwürdigen Einordnung als „Transfrau“ fest.
Linke stellten sich hinter Asyl-Täter
Öffentliche Unterstützung erhielt G. unter anderem vom Berliner Linken-Abgeordneten Ferat Koçak, der seine Freilassung forderte und Behörden Transfeindlichkeit vorwarf. Auch vom Berliner Senat und vom Bund geförderte Organisationen unterstützten Protestaktionen und verbreiteten die Erzählung von der „diskriminierten schwarzen Transfrau“.
Ein forensischer Gutachter bescheinigte G. im Prozeß laut Bericht hingegen, daß es „einiges“ gebe, das gegen eine genuine Transidentität spreche. Vielmehr sei die weibliche Identitätsbehauptung Teil einer „Lebensphilosophie“, mit der sich G. Selbstwirksamkeit verschaffe.
Fraglich bleibt auch, warum der Mann nicht längst abgeschoben wurde. Der Südafrikaner nannte seine vermeintliche Transidentität als einen der Gründe für die Flucht nach Deutschland. Sein Einspruch gegen die Ablehnung des Asylantrags wurde bereits 2021 abgelehnt. (rr)