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Kritische Fragen sollen nicht beantwortet werden: Anti-AfD-Erlaß: Will die Bundespolizei den Skandal vertuschen?

Kritische Fragen sollen nicht beantwortet werden: Anti-AfD-Erlaß: Will die Bundespolizei den Skandal vertuschen?

Kritische Fragen sollen nicht beantwortet werden: Anti-AfD-Erlaß: Will die Bundespolizei den Skandal vertuschen?

Nancy Faeser (SPD, r), Bundesministerin für Inneres und Heimat, und Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei, sprechen bei einer Pressekonferenz zum Jahresbericht der Bundespolizei für 2022. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Zunahme der Angriffe auf Bundespolizisten scharf verurteilt. Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten hätten im vergangenen Jahr Großartiges geleistet, schreibt die SPD-Politikerin in einem Grußwort zum Jahresbericht der Bundespolizei für 2022, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
Nancy Faeser (SPD, r), Bundesministerin für Inneres und Heimat, und Dieter Romann, Präsident der Bundespolizei, sprechen bei einer Pressekonferenz zum Jahresbericht der Bundespolizei für 2022. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Zunahme der Angriffe auf Bundespolizisten scharf verurteilt. Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten hätten im vergangenen Jahr Großartiges geleistet, schreibt die SPD-Politikerin in einem Grußwort zum Jahresbericht der Bundespolizei für 2022, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde.
Innenministerin Faeer (r.) und der Chef der Bundespolizei Dieter Romann. Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Kritische Fragen sollen nicht beantwortet werden
 

Anti-AfD-Erlaß: Will die Bundespolizei den Skandal vertuschen?

Schikaniert und diskriminiert die Spitze der Bundespolizei gezielt Mitarbeiter, die sich für die AfD engagieren? Ein internes Schreiben legt diesen Verdacht nahe. Doch statt Licht ins Dunkel zu bringen, verweigert die zur Neutralität verpflichtete Behörde Auskunft über den Vorgang. Diese Fragen sollen nicht beantwortet werden.
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Der Verdacht gegen die Bundespolizei wiegt schwer. Hat die zur absoluten parteipolitischen Neutralität verpflichtete Behörde mit einer internen Nachricht versucht, Beamte, die sich bei der AfD engagieren, einzuschüchtern? Sollte womöglich auch die Bundestagswahl beeinflußt werden?

Der interne Vermerk mit der Überschrift „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“, über den die JF exklusiv berichtet hat, richtete sich an alle Bundespolizisten. Doch im Text genannt werden nur zwei Parteien: die AfD und die „Freien Sachsen“.

Anti-AfD-Nachricht ist verfassungsrechtlich hochproblematisch

Im Text selbst geht es dann allerdings nicht nur um „Kandidaturen“, sondern auch um aktive Mitglieder. Konkret heißt es: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“

Verfassungsrechtlich sind solche Formulierungen hochproblematisch, wie Ulrich Vosgerau bereits bemerkte: „Der Text läßt sprachlich bereits im Dunkeln, ob nur solche Bundespolizeibeamte entlassen werden sollen, die gerade in Thüringen und Sachsen für die AfD kandidieren, oder auch solche, die anderswo für die AfD kandidieren, weil die AfD in Sachsen und Thüringen als gesichert rechtsextrem ’eingestuft’ worden sei.“

Weiter wendet der Staatsrechtler ein: „Weiter bleibt auch sprachlich völlig unklar, ob nur die Kandidatur für die AfD (wie in der Überschrift ’Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? – Keine gute Idee als […] Bundesbeamter’ anzudeuten scheint) oder ob auch die reine Mitgliedschaft in der Partei zur Entfernung aus dem Dienst führen soll.“ Eine Diktatur, so Verfassungsexperte Vosgerau, „unterscheidet sich von einem liberalen Verfassungsstaat dadurch, daß man in einer Diktatur nie genau weiß oder wissen soll, was eigentlich erlaubt und was verboten ist“.

Diese Fragen will die Behörde nicht beantworten

DIE JUNGE FREIHEIT wollte deswegen Licht ins Dunkel bringen und schickte dem Bundesinnenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) als übergeordneter Behörde und der Bundespolizei jeweils einen Fragenkatalog.

Unter anderem wollten wir wissen, was der konkrete Anlaß für die Warnung war. Warum kommt sie ausgerechnet vor der Bundestagswahl, und warum ausgerechnet jetzt, wo der zu Grunde liegende Erlaß doch bereits einige Monate alt ist? Der Verdacht liegt nahe, daß mögliche AfD-Kandidaten eingeschüchtert werden sollten.

Zudem fragte die JF, ob Beamte denn auch in gleicher Weise vor Betätigungen für linksextreme und islamistische Organisationen gewarnt wurden. Und wenn nein, wieso eigentlich nicht?

Behörden sind der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig

Doch auf all das will der Pressesprecher der Bundespolizei, Dennis Goldbeck, nicht antworten, obwohl zweifellos ein öffentliches Interesse daran besteht, ob Mitglieder der AfD in einer Bundesbehörde gezielt diskriminiert und schikaniert werden.

Goldbeck verweist statt dessen auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums an die JF, die inhaltlich relevant lediglich mitteilte, daß sie grundsätzlich keinen Einfluß auf die interne Kommunikation der ihr unterstellten Bundespolizei nehme – und dieser damit den Schwarzen Peter für den Vorgang zurückgibt. Die JF stellte dem Ministerium auch gänzlich andere Fragen.

Es drängt sich also der Verdacht auf, daß die Spitze der Bundespolizei den hochbrisanten Vorgang und eine mögliche Verletzung des Neutralitätsgebotes verschleiern möchte. In einem Rechtsstaat und in einer Demokratie sind Behörden der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig. Die Zeiten, in denen Journalisten als reine Amtspapageien fungierten und Behörden und Ministerien keine kritischen Nachfragen beantworten mußten, sollten in Deutschland längst vorbei sein – eigentlich.

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Innenministerin Faeer (r.) und der Chef der Bundespolizei Dieter Romann. Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
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