DRESDEN. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat seine Warnungen vor den politischen Konsequenzen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bekräftigt. „Wir glauben, daß wir die Voraussetzung für ein Verbot nicht belegen können“, sagte Schuster dem ZDF-Morgenmagazin. Sollten die Antragsteller ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verlieren, hätte man sich politisch „einen Riesenbärendienst“ erwiesen.
Damit widersprach Schuster unter anderem seinem thüringischen Amtskollegen Georg Maier (SPD). „Eine Partei wird nicht deshalb demokratisch, weil sie demokratisch gewählt ist“, betonte er in einem Interview mit Politico. „Das Argument, die Umfragewerte seien gerade hoch, zählt an der Stelle nicht.“ Demnach gebe es eine „ganze Menge“ zusätzlicher Informationen über die AfD, die die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren belegten, etwa die „Verletzung der Menschenwürde“, das Potential der Partei und eine „aggressiv-kämpferische“ Haltung.
Dutzende Politiker für ein AfD-Verbotsverfahren
Hintergrund ist die kürzlich Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als eine „gesichert rechtsextreme Bestrebung“, gestützt durch ein Gutachten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende Mai gewarnt, dieses sei für ein Verbotsverfahren „nicht ausreichend“. Die Einstufung des Verfassungsschutzes beziehe sich ausdrücklich nicht auf Teile, die für ein Verbot notwendig wären. Auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nannte das 1.108-Seiten-Papier „dünn“. Dieses stützt sich ausschließlich auf öffentliche Aussagen von AfD-Mandatsträgern und Politikern.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode des Bundestages hatten 113 Abgeordnete der CDU, SPD, der Grünen und der Linkspartei einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht, diesen allerdings wegen der vorgezogenen Wahlen im Februar zurückgezogen. Neben Maier spricht sich auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für die Prüfung eines solchen Parteiverbots aus. (kuk)