BERLIN. Die AfD hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ abmahnen lassen. In einem 45seitigen Schreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, wirft die Partei dem Inlandsgeheimdienst durch die Kölner Kanzlei Höcker erhebliche Rechtsverstöße vor. Die Bewertung sei offensichtlich rechtswidrig, die öffentliche Mitteilung unzulässig und verstoße gegen das Parteienprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes.
Die AfD kritisiert, daß der Verfassungsschutz entgegen früherer Aussagen vor Gericht nun ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ als angeblich in der Partei „vorherrschend“ zur Grundlage für die Hochstufung mache. Das OVG Münster hatte demgegenüber 2024 festgestellt, daß sich aus Programmatik und offiziellen Äußerungen keine Forderung nach rechtlicher Diskriminierung ableiten lasse. Die AfD, so bekräftigt die Kanzlei, verfolge weiterhin „allein den Volksbegriff des Art. 116 Grundgesetz“ und habe dies auch durch eine entsprechende Erklärung 2021 bekräftigt.
Gab der Verfassungschutz das Gutachten weiter?
Zudem sieht die AfD in der Bekanntgabe kurz vor mehreren anstehenden Wahlen einen unzulässigen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Im Herbst 2025 stehen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sowie 2026 Landtagswahlen in mehreren Bundesländern an. Besonders schwer wiege, daß Medien bereits vor der offiziellen Mitteilung über Details des über 1.100 Seiten starken geheimen Gutachtens berichteten, was sie als erneute „Indiskretion“ des BfV wertet. Meldung und Gutachten, so die Kanzlei, seien „erneut durchgestochen worden“, was das Verwaltungsgericht Köln in einem anderen Verfahren im März 2021 bereits scharf kritisiert habe.
Die Partei fordert das BfV auf, bis zum 5. Mai um 8 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, andernfalls werde gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen. Die Maßnahme sei politisch motiviert, rechtswidrig und verletze die Meinungsfreiheit sowie das grundgesetzlich garantierte Neutralitätsgebot staatlicher Stellen. (mp/hpr)