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Wahlausschluß in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul zieht vor gleich zwei Verfassungsgerichte

Wahlausschluß in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul zieht vor gleich zwei Verfassungsgerichte

Wahlausschluß in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul zieht vor gleich zwei Verfassungsgerichte

Wahlplakat des AfD-Politikers Joachim Paul in Ludwigshafen zur Oberbürgermeisterwahl. Auf dem Plakat ist ein Aufkleber mit der Aufschrift „Demokratie? Nur mit Genehmigung“ angebracht. Der Wahlausschuß der Stadt hatte Pauls Kandidatur abgelehnt. Wahlplakat von Joachim Paul in Ludwigshafen: Ein Aufkleber kommentiert die verweigerte Kandidatur. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Wahlplakat des AfD-Politikers Joachim Paul in Ludwigshafen zur Oberbürgermeisterwahl. Auf dem Plakat ist ein Aufkleber mit der Aufschrift „Demokratie? Nur mit Genehmigung“ angebracht. Der Wahlausschuß der Stadt hatte Pauls Kandidatur abgelehnt. Wahlplakat von Joachim Paul in Ludwigshafen: Ein Aufkleber kommentiert die verweigerte Kandidatur. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Wahlplakat von Joachim Paul in Ludwigshafen: Ein Aufkleber kommentiert die verweigerte Kandidatur. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Wahlausschluß in Ludwigshafen
 

AfD-Kandidat Paul zieht vor gleich zwei Verfassungsgerichte

Der in Ludwigshafen ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul will doch noch zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Seine Anwälte reichen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe und Koblenz ein. Eine Eilentscheidung wird in der kommenden Woche erwartet.
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LUDWIGSHAFEN. Der AfD-Politiker Joachim Paul hat nach seinem Ausschluß von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie seine Anwälte von der Kanzlei Höcker der JUNGEN FREIHEIT mitteilten, seien Beschwerden sowohl beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht worden. Beide Anträge enthalten zugleich Gesuche auf Erlaß einstweiliger Anordnungen. Zuerst hatte Nius berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang des 120seitigen Schriftsatzes am Dienstag, der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. In Koblenz erhielten der Wahlausschuß der Stadt Ludwigshafen, der Landtag und die Landesregierung Gelegenheit, bis kommenden Montag, 15. September, 16 Uhr Stellung zu nehmen. Eine Eilentscheidung sei für Mitte nächster Woche angedacht.

„Schwerwiegender Eingriff in demokratische Grundsätze“

In den Schriftsätzen argumentieren Pauls Anwälte, der Ausschluß eines aussichtsreichen Bewerbers verletze fundamentale Rechte. „Daß ein – vor allem ein wie hier aussichtsreicher – Kandidat im Vorfeld der Wahl von dieser Wahl ausgeschlossen wird, verletzt nicht nur dessen Grundrechte, sondern stellt auch einen schwerwiegenden Eingriff in demokratische Grundsätze dar“, heißt es in der Verfassungsbeschwerde, die der JF vorliegt.

Die AfD-Anwälte Michael Fengler (links) und Christian Conrad (rechts) sitzen im Oberverwaltungsgericht Münster während des Berufungsverfahrens zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Rechtsanwalt Christian Conrad (r.) von der Kanzlei Höcker, hier bei einem früheren Verfahren in Münster: Er vertritt auch Joachim Paul mit den aktuellen Verfassungsbeschwerden. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner
Rechtsanwalt Christian Conrad (r.) von der Kanzlei Höcker, hier bei einem früheren Verfahren in Münster: Er vertritt auch Joachim Paul mit den aktuellen Verfassungsbeschwerden. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Die Anwälte verweisen zudem auf die Bedeutung sofortigen Rechtsschutzes. „Eine entsprechende Entscheidung in einem nachgelagerten Klageverfahren wäre erfahrungsgemäß erst in Jahren zu erzielen, so daß bis dahin unwiederbringliche Nachteile durch anderweitige Regierungsentscheidungen entstehen würden“, heißt es weiter. Deshalb sei „effektiver Rechtsschutz nur jetzt – vor der Wahl – zu gewähren“.

Die Beschwerden richten sich gegen die Entscheidung des Ludwigshafener Wahlausschusses vom 5. August sowie gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Diese Gerichte hatten Pauls Eilanträge als unzulässig zurückgewiesen (JF berichtete). Sie verwiesen auf die Möglichkeit, eine Überprüfung erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens zu betreiben.

Anwälte drängen auf Entscheidung vor der Wahl

Dem widersprechen die Anwälte der Kanzlei Höcker entschieden: „Es besteht kein öffentliches Interesse daran, eine Wahl durchzuführen, deren Wirksam- und Beständigkeit offensichtlich nicht gegeben ist. Im Gegenteil besteht ein öffentliches Interesse an der Durchführung einer rechtmäßigen Wahl, um dadurch die demokratische Legitimation zu gewährleisten“.

Auch der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue, den der Wahlausschuß erhoben hatte, sei nicht tragfähig. Zweifel an der Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, dürften nicht genügen. „Der staatliche Begründungsaufwand kann der Beschneidung von Grundrechten nicht entgegengehalten werden“, heißt es in den Beschwerden.

AfD steht hinter Paul

Politische Rückendeckung erhielt Paul vom AfD-Bundesvorstand. Der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner erklärte: „Daß vor der Wahl ein unliebsamer Kandidat durch ein mit Mitgliedern konkurrierender Parteien besetztes Gremium vom Wahlzettel gestrichen wird und man dem Betroffenen dann noch jeden Rechtsschutz vor der Wahl verweigert, ist kein Merkmal einer liberalen Demokratie.“ Die AfD erwarte von den angerufenen Gerichten, „sich nicht hinter vermeintlich formalen Ausreden zu verstecken“.

Neben der AfD erhielt Paul auch Unterstützung von prominenten politischen Stimmen. Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und früherer Justizsenator Berlins, Rupert Scholz (CDU), kommentiere in der JUNGEN FREIHEIT: „Paul hat unverändert das Recht, als Kandidat für die Bürgermeisterwahl anzutreten“. Es sei einmaliger Vorgang, der in dieser Form „nicht statthaft“ sei. Tübigens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) kritisierte den Wahlausschuß als Doppelstandard (JF berichtete). „Wenn mit solchen Argumenten ein Kandidat einer anderen Partei ausgeschlossen worden wäre, würde ein Sturm der Entrüstung durch das Land fegen“, schrieb der frühere Grüne.

Die Wahl zum Oberbürgermeister von Ludwigshafen ist für den 21. September angesetzt. Paul war von der AfD nominiert worden, nachdem die Partei bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal auf 23,4 Prozent gekommen war. (sv)

Wahlplakat von Joachim Paul in Ludwigshafen: Ein Aufkleber kommentiert die verweigerte Kandidatur. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
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