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Entscheidung des Ältestenrats: AfD-Bundestagsfraktion muß in Mini-Saal bleiben

Entscheidung des Ältestenrats: AfD-Bundestagsfraktion muß in Mini-Saal bleiben

Entscheidung des Ältestenrats: AfD-Bundestagsfraktion muß in Mini-Saal bleiben

Alice Weidel (Mitte r), AfD-Fraktionsvorsitzende, spricht zwischen Bernd Baumann (dahinter), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, und Tino Chrupalla, Co-Fraktionschef, vor Beginn der Probe-Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion im ehemaligen Saal der FDP auf der Fraktionsebene im Bundestag.
Alice Weidel (Mitte r), AfD-Fraktionsvorsitzende, spricht zwischen Bernd Baumann (dahinter), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, und Tino Chrupalla, Co-Fraktionschef, vor Beginn der Probe-Sitzung der AfD-Bundestagsfraktion im ehemaligen Saal der FDP auf der Fraktionsebene im Bundestag.
Zusammengedrängt sitzen die AfD-Abgeordneten in ihrem Sitzungssaal: Einen größeren Raum soll die Fraktion nicht bekommen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Entscheidung des Ältestenrats
 

AfD-Bundestagsfraktion muß in Mini-Saal bleiben

Die AfD muß im kleinen Fraktionsraum bleiben – der Ältestenrat des Bundestags verweigert den Wechsel in einen größeren Saal. Für die Fraktion kritisiert Bernd Baumann die Entscheidung auf das Schärfste.
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BERLIN. Der Ältestenrat des Bundestages hat entschieden, daß die AfD-Fraktion weiterhin in ihrem bisherigen Sitzungssaal mit einer Fläche von 251 Quadratmetern verbleiben muß. Die 151 Abgeordneten der Fraktion verfügen damit über lediglich 1,66 Quadratmeter pro Person. Ein Antrag, stattdessen in den derzeit von der SPD genutzten, 462 Quadratmeter großen Raum zu wechseln, fand am Mittwoch keine Mehrheit.

Der Ältestenrat setzt sich aus Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), ihren Stellvertretern sowie 23 weiteren Mitgliedern zusammen, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke entsandt werden. Für die AfD gehört unter anderem ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann dem Gremium an.

Bei der SPD sei „der halbe Saal zum Tanzen“

Baumann kritisierte die Entscheidung im Anschluß scharf. „Das ist die rote Linie“, sagte er vor Pressevertretern im Bundestag. „Es geht um die Fähigkeit zur parlamentarischen Arbeit, die uns hier genommen wird.“ Eine angemessene Arbeitsweise sei unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich. Der Beschluß mache der AfD-Fraktion „parlamentarische Arbeit unmöglich“.

Alle anderen Fraktionen im Ältestenrat hätten gegen die AfD gestimmt, betonte Baumann. „Es ist ein historischer Tag“, sagte er. „Das ist der Rubikon, der hier überschritten wurde.“ Die SPD verfüge über doppelt so viel Platz – „da ist der halbe Saal zum Tanzen“.

AfD will sich gegen Entscheidung wehren

Der Parlamentarische Geschäftsführer kündigte an, die AfD-Fraktion werde mit „allen Mitteln“ gegen die Entscheidung vorgehen. Man prüfe derzeit das weitere Vorgehen. Wo die Fraktion künftig tagen werde, sei bislang unklar. Es herrsche „Ratlosigkeit“. Baumann warf insbesondere den Regierungsfraktionen „Foulspiel“ vor. Die Entscheidung sei politisch motiviert und verletze den demokratischen Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die SPD-Fraktion kann den sogenannten „Otto-Wels-Saal“ im Reichstagsgebäude mit 462 Quadratmetern somit weiter nutzen. Dort stehen rechnerisch 3,85 Quadratmeter pro Abgeordnetem zur Verfügung – mehr als doppelt so viel Raum wie im „Saal Paulskirche“ der AfD. Beide Namen sind interne Bezeichnungen; eine offizielle Benennung der Sitzungsräume erfolgt nicht.

Der halbe „Otto-Wels-Saal“ bleibt leer. Grafik: AfD-Bundestagsfraktion
Der halbe „Otto-Wels-Saal“ bleibt leer. Grafik: AfD-Bundestagsfraktion

ARD-Journalist stimmt AfD zu

Bereits im Vorfeld hatte der Saalstreit Kritik ausgelöst. ARD-Journalist Gabor Halász schrieb auf X, die AfD habe recht mit ihren Beschwerden – „der Sitzungssaal ist zu klein für die Fraktion“. Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland sagte der JUNGEN FREIHEIT: „Ich verstehe nicht, warum darüber überhaupt gestritten werden muß.“ In einer Demokratie sei es „üblich, daß Säle nach der Größe der Fraktion verteilt werden“.

Die Geschäftsordnung des Bundestages enthält keine ausdrücklichen Regelungen zur Raumvergabe. In Paragraph 11 heißt es lediglich: „Nach der Stärke der Fraktionen bestimmt sich ihre Reihenfolge.“ Und weiter in Paragraph 12: „Die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen ist im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Bundestag vorzunehmen hat, angewandt.“ Die nun getroffene Entscheidung beendet den Streit vorerst. (sv)

Zusammengedrängt sitzen die AfD-Abgeordneten in ihrem Sitzungssaal: Einen größeren Raum soll die Fraktion nicht bekommen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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