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Politischer Aschermittwoch: Wie die CDU eine AfD-Veranstaltung verbieten will – und scheitert

Politischer Aschermittwoch: Wie die CDU eine AfD-Veranstaltung verbieten will – und scheitert

Politischer Aschermittwoch: Wie die CDU eine AfD-Veranstaltung verbieten will – und scheitert

Die AfD im hessischen Rödermark darf ihren Politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle nun doch durchführen.
Die AfD im hessischen Rödermark darf ihren Politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle nun doch durchführen.
Die AfD im hessischen Rödermark darf ihren Politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle nun doch durchführen. Symbolbild: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
Politischer Aschermittwoch
 

Wie die CDU eine AfD-Veranstaltung verbieten will – und scheitert

Schlappe für den CDU-Bürgermeister: Die AfD darf ihren Politischen Aschermittwoch in einer hessischen Stadthalle ausrichten. Vor Gericht zwang sie das Stadtoberhaupt in die Knie.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

RÖDERMARK. Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat die Kündigung des Mietvertrags mit der AfD über die Rödermarker Kulturhalle für rechtswidrig erklärt. Die Partei darf nun morgen ihren Politischen Aschermittwoch dort veranstalten. Das Gericht folgte mit einer einstweiligen Anordnung dem Antrag der AfD gegen den Bürgermeister der Stadt, Jörg Rotter (CDU).

Am 5. Februar hatte das Stadtoberhaupt der 30.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Offenbach mit dem Magistrat der Stadt beschlossen, die mit dem AfD-Ortsverband Rödermark geschlossene Nutzungsvereinbarung für die Halle zu kündigen. Als offizielle Begründung nannte die Stadt eine angebliche Täuschung: Nicht der Ortsverband Rödermark, sondern der AfD-Kreisverband Offenbach-Land sei der tatsächliche Veranstalter.

Rotter und der Magistrat hatten argumentiert, dies ergebe sich aus der Verwendung des Logos des Kreisverbands auf einer auf Facebook veröffentlichten Werbegrafik. Doch das ließ das Gericht nicht gelten. Eine Täuschung sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erkennbar.

Bürgermeister und Magistrat, so das Gericht, könnten sich nicht auf veröffentlichte Werbegrafiken berufen, die den AfD-Kreisverband als Veranstalter auswiesen. Denn der Fehler sei der Stadt bereits vor Abschluß des Mietvertrags bekannt gewesen. Der Richter führte aus, der AfD-Ortsverband habe seinen kommunalrechtlichen Anspruch auf Benutzung der Kulturhalle Rödermark glaubhaft gemacht.

AfD: „Alles andere ist Zensur“

Offenbar weil sie diese Begründung selbst für etwas dünn hielten, schoben die Vertreter der Stadt noch eine zweite Erklärung für die Kündigung nach. Einem als Redner eingeladenen Bundestagsabgeordneten würden extremistische Positionen vorgeworfen, hieß es. Auch dies wies das Gericht zurück.

Der AfD-Ortsverbandsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Jochen K. Roos zeigte sich erfreut über den Beschluß: „Damit ist der offensichtliche Versuch des Bürgermeisters, einen erfolgreichen politischen Mitbewerber mundtot zu machen, auf ganzer Linie gescheitert.“ Das Verwaltungsgericht Darmstadt schreibe dem Magistrat deutlich ins Stammbuch, daß Gemeinden bei der Vergabe öffentlicher Einrichtungen „zur politischen Neutralität verpflichtet“ seien. Alles andere sei Zensur.

Bürgermeister Rotter bedauerte zwar die Gerichtsentscheidung. Der CDU-Politiker kündigte aber an, die Stadt werde den Mietvertrag jetzt in vollem Umfang erfüllen. Das Stadtoberhaupt zeigte sich gleichzeitig besorgt über die zunehmend „aufgeheizte politische Stimmung in unserem Land“. (fh)

Die AfD im hessischen Rödermark darf ihren Politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle nun doch durchführen. Symbolbild: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
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