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Asylantrag abgelehnt: So geht es im Fall Kahlil El Z. weiter

Asylantrag abgelehnt: So geht es im Fall Kahlil El Z. weiter

Asylantrag abgelehnt: So geht es im Fall Kahlil El Z. weiter

Polizisten führen bei einer Razzia in Berlin ein Clan-Mitglied ab. Die Deutschen meinen, solche Kriminellen sollten abgeschoben werden. Wie geht es für Fall Kahlil El Z. weiter?
Polizisten führen bei einer Razzia in Berlin ein Clan-Mitglied ab. Die Deutschen meinen, solche Kriminellen sollten abgeschoben werden. Wie geht es für Fall Kahlil El Z. weiter?
Polizisten führen bei einer Razzia in Berlin ein Clan-Mitglied ab (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa | Roberto Pfeil
Asylantrag abgelehnt
 

So geht es im Fall Kahlil El Z. weiter

Er ist wieder da – und dann bald wieder weg? Berlin will den Clan-Straftäter Kahlil El Z. doch wieder nach Libanon abschieben. Entscheidet der Nahost-Krieg über die Rückführung?
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat einen neuen Asylantrag des Clan-Kriminellen Khalil El Z. abgelehnt. Dieser sei „offensichtlich unbegründet“, schrieb die Behörde dem Anwalt des 35jährigen nach Angaben der BZ. Der Zeitung zufolge könnte El Z., der bereits im März in den Libanon abgeschoben worden war und Mitte Oktober nach Berlin zurückkehrte, bereits am kommenden Donnerstag zurückgeführt werden. Der Berliner Senat teilte bereits mit, es lägen trotz des aktuellen Nahost-Konflikts keine Hinweise vor, daß Rückführungen ins Land aufgrund der aktuellen Sicherheitslage nicht möglich seien.

El Z. war wegen räuberischer Erpressung, Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung polizeibekannt. Der Schwerkriminelle hatte unter anderem 2019 zusammen mit Komplizen einer Nürnberger Seniorin Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren zehntausend Euro gestohlen, wofür ein Gericht ihn zu einer Haftstrafe verurteilte. Bereits 2021 sollte er ausgewiesen werden, allerdings klagt er dagegen bis heute beim Berliner Verwaltungsgericht. Am 21. Oktober tauchte El Z. im Berliner Asyl-Ankunftszentrum Tegel auf und stellte den nun gescheiterten Asylantrag. Da er über ein nationales Einreiseverbot bis 2028 verfügt, wurde gegen ihn eine Strafanzeige gestellt.

Polizei entsetzt über die Rückkehr von El Z.

Die Rückkehr des Clan-Kriminellen nach Deutschland rief Entsetzen innerhalb der Polizei hervor. „Die aktuelle Rechtslage ermöglicht offenbar solche Fallkonstellationen, wonach sich auch Ausländer, die hier schwerste Straftaten begangen haben und deren Aufenthalt in Deutschland mit viel Kraft und Engagement durch eine Abschiebung beendet wurde, trotz Wiedereinreisesperre als Asylantragsteller freien Fußes in unserem Land aufhalten können“, beklagte die Sprecherin der Berliner Polizei, Beate Ostertag, nach Angaben der Bild-Zeitung.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte Kritik. „Der Fall El Z. zeigt uns schonungslos die Lücken im europäischen Asylsystem auf, die seit Jahren von Schwerstkriminellen und Terroristen schamlos ausgenutzt werden. Das ist ein echter Schlag ins Gesicht all unserer Kollegen, die jahrelang alles dafür getan haben, diese personifizierte Gefahr außer Land zu bringen“, sagte ein Sprecher der GdP. (kuk)

Polizisten führen bei einer Razzia in Berlin ein Clan-Mitglied ab (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa | Roberto Pfeil
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