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Berlin: „Rassismus“: Polizisten wegen Frage nach Herkunft verurteilt

Berlin: „Rassismus“: Polizisten wegen Frage nach Herkunft verurteilt

Berlin: „Rassismus“: Polizisten wegen Frage nach Herkunft verurteilt

Polizeikontrolle in Berlin: Bei falschen Fragen an Ausländern drohen Rassismus-Urteile.
Polizeikontrolle in Berlin: Bei falschen Fragen an Ausländern drohen Rassismus-Urteile.
Polizeikontrolle in Berlin: Bei falschen Fragen an Ausländern drohen Rassismus-Urteile. Symbolfoto: picture alliance / Maximilian Koch
Berlin
 

„Rassismus“: Polizisten wegen Frage nach Herkunft verurteilt

Die Frage an einen geschnappten Afghanen „Wo kommst du wirklich her?“ sei rassistisch, urteilt ein Berliner Gericht. Darum muß die Polizei nun eine Entschädigung zahlen.
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BERLIN. In Berlin hat ein Gericht erstmals Polizisten auf Basis des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) verurteilt. Die Beamten hatten einen Afghanen gefragt: „Wo kommst du wirklich her?“ Dies sei rassistisch, urteilte nun das Amtsgericht Mitte. Der Vorfall hatte sich im Juli 2020 ereignet. Die Behörde muß deswegen 750 Euro Entschädigung zahlen.

Der Kläger Syed N. war von den Beamten angehalten worden, weil er und eine Freundin auf dem Fahrrad mit dem Handy telefonierten. Die beiden bestritten das. Laut Polizei sei der Ausländer „aufbrausend“ gewesen. Er weigerte sich, die 50 Euro Bußgeld zu bezahlen. Auf die Frage, wo er herkomme, antwortete N.: „Bochum.“ Die Polizisten fragten, woher er tatsächlich komme, und meinten damit sein Heimatland.

Auf den Bußgeldbescheid reagierte der Afghane mit einer Diskriminierungs-Beschwerde bei der Ombudsstelle des damaligen Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne). Das LADG hatte der rot-rot-grüne Senat erst einen Monat zuvor verabschiedet. Seitdem nutzen dies Angehörige sexueller und ethnischer Minderheiten regelmäßig für Beschwerden vor allem gegen die Polizei.

Polizisten weisen Rassismus-Vorwürfe zurück

N. reichte auch Dienstaufsichtsbeschwerde ein und hatte einen Zeugen für die angebliche Diskriminierung. Die betroffenen Polizisten wiesen die Anschuldigungen zurück. Ombudsfrau Doris Liebscher forderte Akteneinsicht und befragte den Zeugen sowie N.s Begleiterin. Daraufhin kam sie zu dem Schluß, N. sei „sehr glaubwürdig“.

Die Berliner Polizei bat den Afghanen daher schon im September 2021 schriftlich um Entschuldigung. Die Kontrolle habe „diskriminierend und belästigend gewirkt“. Den Bußgeldbescheid hatte sie schon zuvor zurückgenommen, wie der Tagesspiegel berichtet. Nun klagte N. gegen die Polizei und bekam zweieinhalb Jahre später Recht.

Unterstützt wurde er dabei vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes Berlin (ADNB), das die Gerichtentscheidung jetzt bekannt machte. „Wir freuen uns, daß das Urteil das Verhalten der Polizei als rassistische Diskriminierung bewertet“, hieß es. Das ADNB wird mit Steuergeldern vom Land Berlin gefördert. (fh)

Polizeikontrolle in Berlin: Bei falschen Fragen an Ausländern drohen Rassismus-Urteile. Symbolfoto: picture alliance / Maximilian Koch
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