KARLSRUHE. Die Generalbundesanwaltschaft hat eine Prüfung eingeleitet, ob die Teilnehmer des angeblichen „Geheimtreffens“ von Potsdam wegen „Hochverrat“ belangt werden können. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam ein entsprechendes Ersuchen an die Behörde gerichtet, berichtet der Tagesspiegel.
Hintergrund ist die Strafanzeige einer Privatperson, die den Teilnehmern des Potsdamer Treffens Hochverrat nach Paragraph 81 des Strafgesetzbuches vorwirft. Dieser sieht in schweren Fällen eine Mindeststrafe von zehn Jahren vor, wenn bewiesen ist, daß der Angeklagte „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ gefährde oder „verfassungsmäßige Ordnung“ abschaffen wolle.
Es ist nicht die einzige Strafanzeige zu dem Treffen, das bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft anhängig ist. Auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy leitete juristische Schritte ein. Sie wirft den „Correctiv“-Mitarbeitern vor, rechtswidrig heimliche Ton- und Bildaufnahmen von ihr verbreitet zu haben.
Potsdamer Hotellier schildert seine Sicht
„Ich habe vor etwa drei Wochen Anzeige wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten gestellt. Mir geht es insbesondere darum, Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen zu erhalten. Ich würde im positiven Fall auf Herausgabe dieser Aufzeichnungen klagen, um insbesondere die Tonaufzeichnungen anschließend öffentlich zu machen“, sagte Huy der Nachrichtenagentur dpa. „Correctiv“ bestreitet allerdings, Tonaufnahmen zu besitzen.
Unterdessen hat der Besitzer des Hotels, in dem das Treffen stattfand, schwere Vorwürfe gegen das regierungsnahe Nachrichtenportal „Correctiv“ erhoben. Der Welt sagte der CDU-Politiker Wilhelm Wilderink: „Was ’Correctiv’ geschildert hat, hat es so nie gegeben. Das Gleiche gilt für die angebliche Ausweisung von deutschen Staatsbürgern. Dies wurde weder gefordert noch in irgendeiner Weise beschlossen.“
„Am Ende wird es mit einer Entschuldigung eingestellt“
Zugleich distanzierte er sich von dem Treffen. „Wir sind ein Haus der freien Meinung, dennoch gilt der Beschluß, daß wir Veranstaltungen von bestimmten Parteien wie der Linken, der AfD und verfassungsfeindlicher Organisationen hier nicht haben wollen und in der Vergangenheit immer abgelehnt haben.“ Er betonte jedoch, nach seiner Kenntnis seien „keine extremen, verfassungsfeindlichen Ansichten vertreten“ worden.
Gelassen reagierte Wilderink auf ein von der CDU eingeleitetes Parteiausschlußverfahren gegen ihn. „Es hat keinerlei Grundlage und wird im Sand verlaufen. Am Ende wird es mit einer Entschuldigung eingestellt.“ (ho)