BERLIN. Bisher hat die CDU kaum auf die „Schwachkopf“-Affäre des Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck reagiert. Weder Fraktion noch Partei veröffentlichten dazu eine Pressemitteilung. Trotzdem hoffte die Union, aus Habecks massenhafter Verfolgung von Bürgern politisches Kapital schlagen zu können.
Damit dürfte es nun vorbei sein. Denn ihr Fraktionschef und Kanzlerkandidat Friedrich Merz geht ebenfalls zum Teil wegen Nichtigkeiten auf Kritiker los. Folge wie bei Habeck: Wohnungsdurchsuchungen. Nachdem die Main Post bereits im September über eine Frau aus Haßfurt berichtet hatte, die wegen einer persönlich unterschriebenen Anzeige des CDU-Vorsitzenden vor Gericht mußte, kommen nun weitere Fälle ans Licht.
Verfahren gegen 1.000 Euro Strafe eingestellt
Die 50jährige hatte sich darüber aufgeregt, daß Merz die Cannabis-Freigabe der Ampel als „Therapiesitzung“ bezeichnete. Die Krankenschwester, die selbst in Psychotherapie ist, entgegnete: „Eure Wortwahl ist wirklich unter aller Sau. ‚Therapiesitzung‘ in diesem Kontext ist für psychisch kranke Menschen ein Schlag ins Gesicht. Löscht euch, ihr Arschlöcher.“ Das Gericht stellte das Verfahren zwar ein, 1.000 Euro mußte sie dennoch bezahlen.
Kein Einzelfall, wie die CDU-Pressestelle einräumt. Doch die Zahl der Anzeigen ihres Chefs hält sie geheim. Es kommt durchaus zu Hausdurchsuchungen, wie der Stern jetzt berichtet, der zwei Fälle enthüllt. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen.
Merz erstattet Anzeige wegen „Suffkopf“
Fall 1: Ein Stuttgarter hatte sich auf X ebenfalls über Merz‘ Haltung zur Legalisierung von Cannabis ereifert und kommentierte dessen Post mit: „Fresse, drecks suffkopf“. Merz stellte Strafantrag. Es kam zur Wohnungsdurchsuchung, bei der Polizisten unter anderem das Handy und den Laptop des Mannes beschlagnahmten. Doch das war rechtswidrig, wie das Landgericht Stuttgart später urteilte. Der Beleidigungs-Vorwurf ist noch nicht entschieden.
Fall 2: Eine im Rollstuhl sitzende X-Nutzerin hatte Merz in einem Post vom 10. September 2023 als „Nazi“ beleidigt. Ein halbes Jahr darauf stand die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluß vor der Tür. Ihr unter einem Pseudonym geführtes Profil auf X hat sie inzwischen gelöscht. Kurzer Rückblick: Als der NDR AfD-Chefin Alice Weidel 2017 als „Nazi-Schlampe“ bezeichnete, urteilte das Hamburger Landgericht ohne vorherige Durchsuchung des öffentlich-rechtlichen Senders, dies sei erlaubt.
Auch einen Mann, der im Herbst 2023 auf X das Video einer Wasser leckenden Katze auf X mit den Worten gepostet hatte: „Friedrich Merz, sobald ihm ein Nazi den Arsch hinhält“, ließ Merz laut Stern verfolgen. Doch der Angezeigte schaltete seinen Anwalt ein, und ein Gericht urteilte: Meinungsfreiheit. (fh)