BERLIN. CDU-Chef Friedrich Merz hat seine Forderungen nach einem Aufnahmestopp von Syrern und Afghanen zurückgenommen. In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundesvorstandes der Christdemokraten betonte er, daß er keine Änderung des Grundgesetzes im Asylrecht fordere. Am Vortag hatte Merz auf die Frage einerJournalistin, ob auch das Grundgesetz geändert werden solle, gesagt, es dürfe „keine Tabus“ geben. Dennoch betonte der CDU-Chef, daß seine am Dienstag aufgestellten Forderungen zu einem faktischen Aufnahmestopp von Asylbewerbern aus diesen Ländern führen würden.
Friedrich Merz antwortet vor der Bundespressekonferenz auf ausdrückliche Nachfrage einer Journalistin, ob auch das Grundgesetz geändert werden solle: „Es gibt kein Tabu. Wir können über alle Regeln reden.“ #Merz pic.twitter.com/oDurnrGopC
— JUNGE FREIHEIT (@Junge_Freiheit) August 28, 2024
Einen Tag vorher hatte er von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verlangt, eine „nationale Notlage“ auszurufen, sollte die EU es nicht schaffen, die illegale Migration an den Außengrenzen Europas einzudämmen. Zur Not könnten die Union und die SPD dahingehende Gesetze auch ohne Zustimmung der Ampel-Partner Grüne und FDP durchsetzen, sagte Merz am Dienstag.
Kanzler Scholz signalisiert Bereitschaft für Merz-Vorschlag
Zuvor hatte er – nach eigenen Angaben – Kanzler Scholz aufgefordert, das Asylrecht zu ändern, um Terroranschläge wie am vergangenen Wochenende in Solingen künftig zu verhindern. Zu diesen Vorschlägen zählten demnach, daß der Asylantrag einer Person im ersten EU-Staat zu stellen sei, den der Betroffene betritt.
Scholz betonte mit Blick auf diese Forderungen seine grundsätzliche Bereitschaft dafür. Der Kanzler wolle „so lange wie möglich“ an Kontrollen an der Grenze der Bundesrepublik festhalten. Dennoch betonte er, daß das individuelle Recht auf einen Asylantrag in Deutschland durch das Grundgesetz geboten sei.
Seit Oktober vergangenen Jahres gibt es Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz, jedoch nur punktuell nach Stichproben. Zwischen Januar und Juni 2024 haben insgesamt 132.201 Personen einen Erst-Asylantrag in der Bundesrepublik gestellt. (st)