MÜNCHEN. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen einen Anhänger der Gruppe „Palästina spricht“ ein Strafverfahren eingeleitet. Die Person hatte am 9. Oktober, zwei Tage nach dem Hamas-Angriff auf Israel, auf einer Versammlung die Aussage getätigt, die Palästinenser verfügten über ein legitimes „Widerstandsrecht“. Nach Interpretation der Staatsanwaltschaft fällt die Äußerung unter den Paragraphen 140 des Strafgesetzbuches: Billigung einer Straftat. Bei dem Tatverdächtigen fand eine Hausdurchsuchung statt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete.
Das Landgericht München I veröffentlichte zudem einen Beschluß, der die Bejahung eines „Widerstandsrecht“ der Palästinenser für gegebenenfalls strafrechtlich relevant erklärt. Damit legte ein deutsches Gericht erstmals eine juristische Grenze für pro-palästinensische Proteste und Meinungsäußerungen fest.
Landgericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht
Der Verteidiger des Angeklagten, Alexander Gorski, verwies hingegen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Demnach dürfe die Strafverfolgung mehrdeutige Äußerungen nicht automatisch in einem strafrelevanten Sinne interpretieren. Zudem habe sein Mandant dem Widerstandsrechts-Kommentar die Äußerung „Die Verteidigung der palästinensischen Menschenrechte ist nicht gleich die Unterstützung der Hamas“ vorangestellt und sich somit von der Terror-Attacke des 7. Oktobers distanziert.
Das Landgericht München I bestätigte allerdings die Sichtweise der Staatsanwaltschaft und genehmigte die Hausdurchsuchung. Eine Hauptverhandlung steht noch aus. (lb)