MAGDEBURG. Der Landesvorstand der Grünen in Sachsen-Anhalt will eine bundesweit zentrale Task-Force gegen die AfD einrichten. Diese solle „die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter und der Zivilgesellschaft zur AfD und verfassungsfeindlichen Bestrebungen ihrer Mitglieder fortlaufend“ zusammenführen, schreibt der Vorstand in einem Antrag für den Landesparteitag der Grünen in Sachsen-Anhalt, der am kommenden Samstag in Magdeburg stattfindet.
Beamte effizienter aus dem Staatsdienst entfernen
Darüber hinaus solle sich der Landtag von Sachsen-Anhalt auf den Fall vorbereiten, „daß eine rechtsextreme Fraktion stärkste Kraft wird oder mehr als ein Drittel der Mandate erringt“. Es gehe darum, „den Blick auf verfassungs- und parlamentsrechtliche Fragestellungen zu lenken, mit denen das Parlament seine Krisenfestigkeit erhöhen kann“.
Als weitere Maßnahmen gegen die AfD nehmen die Grünen das Verfassungsgericht in Sachsen-Anhalt, den öffentlichen Dienst sowie das Waffenrecht in den Fokus. Was das Verfassungsgericht angeht, wollen sie dessen Organisationshoheit und „die Bindungskraft seiner Entscheidungen unmittelbar in der Verfassung verankern“. Um Beamte, die sich verfassungsfeindlich betätigen oder Mitglied erwiesen extremistischer Parteien sind, effizienter aus dem Staatsdienst zu entfernen, solle „die Zuständigkeit für Disziplinarverfahren in der Landesverwaltung gebündelt werden“.
Grüne wollen Polizei „demokratiefest“ machen
Mit Blick auf die Polizei fordert der Landesvorstand, das Amt eines unabhängigen Polizeibeauftragten zu schaffen. Dadurch solle die Polizei „demokratiefest“ gemacht werden. In der Aus- und Weiterbildung der Polizisten will er nicht näher genannte „Schwerpunkte“ setzen und die „Fehlerkultur der Organisation stärken“.
Kommunen gegen „rechtsextreme Mehrheiten“ sichern
Auch die Kommunen müssen in den Augen der Grünen gegen „rechtsextreme Mehrheiten, Bürgermeister und Landräte strukturell“ gesichert werden. Deshalb plädieren sie dafür, „einen Kontrollmechanismus für die kommunale Ebene zu erarbeiten und die kommunalaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten zu stärken“.