BERLIN. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat demonstrierenden Bauern erlaubt, Autobahnzufahrten in den beiden Bundesländern zu blockieren. „Laut Gericht wäre die Gefährdung durch ständige Öffnungen und Schließungen der Blockaden größer als durch eine dauerhafte Sperrung. Das Auf und Zu würde zu Rückstaus und Chaos führen“, kommentierte der Präsident des brandenburgischen Bauernverbandes, Henrik Wendorff, das Urteil am Sonntag der Bild-Zeitung gegenüber. Vorgesehen seien bisher Aktionen an 25 verschiedenen Auffahrten.
Die Behörden wollten die Protestaktion zunächst nur genehmigen, solange die Autobahnzufahrten alle halbe Stunde geöffnet würden. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Landwirte allerdings dazu, Feuerwehr- und Rettungswagen durchzulassen. „Polizei- und Rettungswagen können jederzeit durch“, versicherte der Bauernfunktionär Wendorff daraufhin.
Deutscher Bauernverband distanziert sich von Habeck-Blockade in Schlüttsiel
In der Woche vom 8. bis zum 14. Januar hat der Bauernverband deutschlandweit zu Demonstrationen gegen die Sparpolitik der Bundesregierung im Agrarsektor aufgerufen. „Es geht hier ganz klar auch um die Zukunftsfähigkeit unserer Branche und um die Frage, ob heimische Lebensmittelerzeugung überhaupt noch gewünscht ist“, teilte die Berufsvertretung unlängst zu den Aktionen mit. Der Rückhalt in der Bevölkerung sei großartig, enorm wichtig und müsse noch weiter bestärkt werden.
Die Bundesregierung hatte zunächst geplante Streichungen in der Landwirtschaft wieder zurückgenommen, konnte die Bauern damit aber nicht von den Protesten abbringen. Neben Straßenblockaden sind auch Kundgebungen und Sternfahrten geplant. Auch Gastronomen, Spediteure und weitere Berufsgruppen wollen sich den Demonstrationen anschließen.
Gleichzeitig distanzierte sich der Bauernverband von der Blockade einer Fähre im nordfriesischen Schlüttsiel, mit der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aus dem Urlaub zurückkehren wollte. „Blockaden dieser Art sind ein No-Go“, unterstrich die Organisation. Persönliche Angriffe, Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigung oder Gewalt seien nicht zulässig. (fw)