BERLIN. SPD, Grüne, FDP sowie CDU und CSU wollen das Grundgesetz ändern, damit die AfD im Fall einer absoluten Mehrheit keinen Einfluß auf das Bundesverfassungsgericht erlangt. Darüber seien sich die fünf Parteien „im Grundsatz einig“, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Bekannt ist bisher, daß das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ins Visier des großen Bündnisses geraten ist. Dieses ist aktuell mit einfacher Mehrheit zu ändern. Es soll künftig nur noch mit zwei Drittel der Abgeordneten überarbeitet werden können, indem die dortigen Regelungen in das Grundgesetz geschrieben werden. Damit soll verhindert werden, daß die AfD daran Änderungen vornimmt, falls sie die Mehrheit stellt.
Justizminister telefoniert mit Verfassungsgericht
Doch offenbar planen die fünf Parteien weitere Änderungen. Dafür telefonierte laut Welt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits am 12. Dezember 2023 mit der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König (SPD). Er teilte ihr „erste Überlegungen zur Resilienz des Rechtsstaats“ mit und fragte sie nach ihrer Einschätzung. Sowohl das Gericht als auch das Justizministerium weigerten sich, Einzelheiten zu nennen.
Die Union reagierte wohlwollend auf das Vorhaben der Ampel, Hand ans Bundesverfassungsgericht zu legen. „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflußnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) den Funke-Zeitungen.
Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Stephan Thomae, erklärte, Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit müßten „widerstandsfähiger gegen Feinde der Demokratie“ gemacht werden.
Grüne wollen Grundgesetz vor AfD schützen
Der Geheimdienstpolitiker der Grünen, Konstantin von Notz, will wegen der für die Grundgesetzänderung nötigen Zweidrittelmehrheit die Union ins Boot holen. Und das soll schnell gehen: Man müsse jetzt „zügig beraten und entscheiden, wie wir das für unsere Demokratie maximal wichtige Bundesverfassungsgericht besser schützen können“. Eile ist aus Sicht der Altparteien geboten: Stellt die AfD allein oder mit dem BSW nach der nächsten Bundestagswahl mehr als ein Drittel der Abgeordneten, könnten die Pläne nicht mehr umgesetzt werden.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt in der Regel bei Union, SPD und Grünen. Diese wählen die Kandidaten dann gemeinsam. Zuletzt hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) so den stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Stephan Harbarth zum Richter und später zum Präsidenten des Gerichts gemacht. Der Berufspolitiker hatte nie zuvor als Richter gearbeitet. (fh)