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Internationaler Strafgerichtshof: Deshalb will Baerbock Netanjahu verhaften lassen

Internationaler Strafgerichtshof: Deshalb will Baerbock Netanjahu verhaften lassen

Internationaler Strafgerichtshof: Deshalb will Baerbock Netanjahu verhaften lassen

Außenministerin Annalena Baerbock im April in Israel mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu.
Außenministerin Annalena Baerbock im April in Israel mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu.
Außenministerin Annalena Baerbock im April in Israel mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
Internationaler Strafgerichtshof
 

Deshalb will Baerbock Netanjahu verhaften lassen

Was passiert, wenn Israels Ministerpräsident Netanjahu nach Deutschland kommt? Darauf antwortet Außenministerin Baerbock, die zuletzt mit Pro-Palästinensern dinierte, erstmals. Viktor Orbán sieht das anders.
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BERLIN. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu eine Verhaftung angedroht, sollte er nach Deutschland reisen. Erstmals äußerte sich die Grünen-Politikerin zum Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den Regierungschef.

„Die Bundesregierung hält sich an Recht und Gesetz, weil niemand über dem Gesetz steht“, erklärte Baerbock am Rande des G7-Außenministertreffens im italienischen Fiuggi. Der IStGH hatte am vergangenen Donnerstag Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg erlassen.

Baerbock hatte am 12. September mit Anti-Israel-Aktivisten im Auswärtigen Amt diniert. Obwohl sie die Teilnehmer vorher zur absoluten Vertraulichkeit aufforderte, machten die radikal pro-palästinensischen Influencerinnen Alena Jabarine und Emilia Roig das Treffen auf Instagram öffentlich. Doch wer noch daran teilnahm, will die Außenministerin bis heute partout nicht preisgeben.

Baerbocks Dinner: „Reputationsverlust im Ausland“

Begründung: Das „kann nachteilige Auswirkungen auf das Erreichen der außenpolitischen Ziele der Bundesregierung“ und „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ haben. Möglich sei gar ein „Reputationsverlust der Bundesrepublik Deutschland im Ausland“. Das antwortete sie der CDU-Abgeordneten Gitta Connemann auf eine entsprechende Anfrage.

Schon in den vergangenen Jahren bei den Vereinten Nationen hatte Baerbock Anti-Israel-Resolutionen nicht abgelehnt – auch wenn sie die Sicherheit der einzigen Demokratie im Nahen Osten als „deutsche Staatsräson“ bezeichnet.

Orbán gibt Netanjahu Garantie

Zum Haftbefehl gegen Netanjahu sagte sie nun: „Es gilt die Unabhängigkeit der Justiz, die in diesem Fall zu dem Schluß gekommen ist, daß es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen.“ Sie wolle sich nicht in laufende Verfahren einmischen. Vor einigen Tagen hatte Baerbock noch von einer „hypothetischen Frage“ gesprochen und eine Prüfung angekündigt.

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hatte den israelischen Amtskollegen am Tag nach der Veröffentlichung des Haftbefehls dagegen demonstrativ zu einem Staatsbesuch in sein Land eingeladen. Er sprach eine „Garantie“ aus, daß der Haftbefehl „in Ungarn keine Auswirkung haben wird und daß wir uns nicht daran halten werden“. (fh)

Außenministerin Annalena Baerbock im April in Israel mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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