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Verhandlung in München: Darum gesteht Abdulanaser A. die Vergewaltigung einer 14jährigen

Verhandlung in München: Darum gesteht Abdulanaser A. die Vergewaltigung einer 14jährigen

Verhandlung in München: Darum gesteht Abdulanaser A. die Vergewaltigung einer 14jährigen

Der der Vergewaltigung angeklagte 35jährige verdeckt sein Gesicht mit einem Aktendeckel.
Der der Vergewaltigung angeklagte 35jährige verdeckt sein Gesicht mit einem Aktendeckel.
Der der Vergewaltigung angeklagte 35jährige verdeckt sein Gesicht mit einem Aktendeckel. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Verhandlung in München
 

Darum gesteht Abdulanaser A. die Vergewaltigung einer 14jährigen

Er kann kein Deutsch, weiß aber, was er will: ein junges Mädchen vergewaltigen. Auch nach der Tat belästigt der Jemenit sie weiter. Nun gesteht er vor Gericht nach einem Rechtsgespräch. Was das bedeutet.
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MÜNCHEN. Wie die Staatsanwaltschaft München vor dem Landgericht München die Tat geschildert hat, muß das 14jährige Opfer einen furchtbaren Albtraum durchgemacht haben. Ein 35jähriger Mann aus dem Jemen grabschte sie an einer einsamen Bushaltestelle an, nahm ihr das Handy weg, um an die Telefonnummer zu kommen, verfolgte sie durch die Dunkelheit und vergewaltigte sie kurz darauf.

Abdulanaser A., der kein Deutsch sprach, sondern nur mit der Übersetzungs-App auf dem Telefon Sex verlangen konnte, hat die Tat vom Januar am Dienstag gestanden. Vorausgegangen war ein sogenanntes Rechtsgespräch. Dabei handelt es sich um einen Deal zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter. Für den Fall, daß der Angeklagte ein Geständnis ablegt, kann der Richter eine Strafobergrenze angeben, ohne das konkrete Strafmaß zu verkünden.

Schweigen nach Geständnis

Nach diesem Rechtsgespräch und seinem Vergewaltigungs-Geständnis war Abdulanaser A. zu keiner weiteren Erklärung bereit. Die Frage, warum er das Mädchen vergewaltigt hat, ließ er unbeantwortet. Er ließ über seinen Anwalt lediglich zuvor mitteilen, er bereue die Tat und bitte das Opfer um Entschuldigung.

Laut Staatsanwaltschaft bedrängte der Angeklagte sein Opfer zunächst an einer Bushaltestelle im Landkreis Dachau. Das Mädchen versuchte zu flüchten, doch A. folgte ihr und drängte die Jugendliche in eine nahegelegene Holzhütte. Dort kam es dann zu der Vergewaltigung.

Nach der Vergewaltigung schickt er ihr Pornos

Kurz vor der Tat habe die 14jährige vor Angst zwischenzeitlich das Bewußtsein verloren, so der Ankläger. Doch auch nach der Tat ließ der Mann nicht von seinem Opfer an. Über die am Tag zuvor erlangte Handynummer kontaktierte er es über einen Messenger-Dienst. Dabei schickte er der Vergewaltigten  ein pornografisches Bild und forderte diese auf, ihm Nacktbilder zu schicken.

So kamen die Ermittler dem Araber kurz darauf auf die Spur. Abdulnaser A. sitzt seit Januar in U-Haft. Mitte Dezember will der Richter sein Urteil verkünden. Auf Vergewaltigung steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wie der Richter nach dem Rechtsgespräch entscheidet, ist noch offen. (fh)

Der der Vergewaltigung angeklagte 35jährige verdeckt sein Gesicht mit einem Aktendeckel. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
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