BERLIN. Der Bundesrechnungshof hat auch den von der Ampel eilig beschlossenen Nachtragshaushalt gerügt. Demnach entspricht der neue Etat für 2023 wieder nicht den vom Bundesverfassungsgericht ausgeurteilten Regeln.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) nimmt für das laufende Jahr nach eigenen Angaben 72,2 Milliarden Euro neue Schulden auf – und begründet dies mit einer zweifelhaften Notlage, die sich aus dem Ukrainekrieg und der Ahrtalflut von vor 30 Monaten ergebe. Doch in Wirklichkeit liegt die Neuverschuldung noch viel höher, wie der Rechnungshof jetzt ermittelte.
Rechnungshof: Es fehlten 14,3 Milliarden
In ihrer achtseitigen Stellungnahme, über die die Bild berichtet, rügen die Prüfer, daß die Bundesregierung Milliardenkredite, die sie als sogenannte „Sondervermögen“ bezeichnet, erneut „nicht bei der Berechnung der in der Schuldenregel einzubeziehenden Kreditaufnahme“ berücksichtigt. „Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.“ Es ist also nicht einmal die gewagte und von Verfassungsrechtlern attackierte abenteuerliche Notlage-Konstruktion, um die Schuldenbremse zu umgehen, die der Rechnungshof nun aus Korn nimmt.
Die oberste deutsche Prüfbehörde schreibt: „Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig.“ Die Prüfer beziffern die Höhe der am Haushalt vorbei getricksten Kredite auf insgesamt 14,3 Milliarden Euro.
Es ist das gleiche Prinzip wie beim 60 Milliarden Euro schweren Klima- und Transformationsfonds (KTF), den das Verfassungsgericht für „nichtig“ erklärt hatte. Auch hier hatte der Rechnungshof bereits vor dem Karlsruher Urteil moniert, diese Vorgehensweise sei verfassungswidrig.
CDU/CSU verweigert sich erneuter Klage
Gegen den KTF hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geklagt. Doch sie vermeidet nun, ein erneutes Urteil zu erzwingen. Ihr Chef Friedrich Merz hatte angekündigt, gegen den Nachtragshaushalt nicht wieder nach Karlsruhe zu gehen. Da aber für eine solche Normenkontrollklage mindestens 25 Prozent der Abgeordneten nötig sind, kann auch die AfD nicht gegen Lindners offenkundig verfassungswidrigen Etat klagen.
Trotz der kritischen Expertenmeinungen und der nun erfolgten Rechnungshof-Stellungnahme wird die Ampel den Nachtragshaushalt trotz aller Bedenken durchsetzen können. Denn das Verfassungsgericht kann nur im Rahmen einer Klage tätig werden. (fh)