BERLIN. Deutschland hat 2022 über 117.000 Visa für den Familiennachzug von Migranten vergeben. „15.901 Visumanträge zum Zwecke des Familiennachzugs wurden abgelehnt. Die Zahl der gestellten Visumanträge wird statistisch nicht erfaßt“, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der beiden AfD-Bundestagsabgeordneten Gottfried Curio und Bernd Baumann mit.
Von diesen Familienangehörigen waren 16.526 die Ehepartner von deutschen Staatsbürgern und 54.601 die von Ausländern. Unter diesen waren die häufigsten Staatsangehörigkeiten indisch, syrisch, türkisch, russisch und kosovarisch.
179.000 Aufenthaltserlaubnisse für Angehörige von Drittstaatlern
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr allerdings 179.000 Drittstaatenangehörige erfaßt, die aus familiären Gründen zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhielten. „Davon 37.775 als Angehörige von deutschen Staatsbürgern, 19.733 als Angehörige von EU-Bürgern und 121.912 als Angehörige von sich in Deutschland aufhaltenden Drittstaatenangehörigen“, erläuterte die Bundesregierung das Datenmaterial in ihrer Auskunft.
Die Angehörigen von Drittstaatlern, die 2022 ihre Aufenthaltspapiere bekamen, waren meist aus der Türkei (4.411), aus Rußland (2.353), Vietnam (1.646), der Ukraine (1.592) und Marokko (1.404).
AfD-Abgeordneter Curio will Nachzug von subsidiär Geschützten stoppen
„Die Zahl von 180.000 Aufenthaltstiteln für nachziehende Familienangehörige aus Drittstaaten im Jahr 2022 zeigt, daß einmal erfolgte Migration immer weitere Migration nach sich zieht“, kommentierte der AfD-Abgeordnete Curio die Zahlen. Die meisten Nachzüge beträfen dabei nicht einmal die Angehörigen von Deutschen oder EU-Bürgern. Besonders bedenklich sei aber, daß es sich bei über 50.000 nachziehenden Personen nicht einmal um Ehegatten oder minderjährige Kinder, sondern um weiter entfernte Verwandte handele.
„Soweit bei den Nachzügen zu anerkannten Asylbewerbern vom Erfordernis eigenen Einkommens und ausreichenden Wohnraums abgesehen wird, handelt es sich um zielgerichtete weitere Einwanderung in das Sozialsystem“, warnte der Parlamentarier. Dabei müsse der Nachzug von „lediglich subsidiär Schutzberechtigten“ sofort unterbunden werden, um den „völlig überlasteten Kommunen“ zu helfen. Dies sei bereits in den Jahren zwischen 2016 und 2018 geschehen.
Unter „subsidiär Schutzberechtigten“ versteht man Migranten, die zwar nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fallen – die also beispielsweise nicht wegen ihrer Nationalität, Religion oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden –, denen aber bei Rückkehr in ihre Heimat trotzdem ein Schaden wie Folter oder die Todesstrafe droht. (fw)