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Landkreis Sonneberg: Sesselmann-Wahl wird vorerst nicht rückgängig gemacht

Landkreis Sonneberg: Sesselmann-Wahl wird vorerst nicht rückgängig gemacht

Landkreis Sonneberg: Sesselmann-Wahl wird vorerst nicht rückgängig gemacht

Robert Sesselmann (AfD) steht im Graten des Restaurants Frankenbaude bei der AfD-Wahlparty. Der ehemalige Landrat Hans-Peter Schmitz (parteilos) war aufgrund einer langwierigen Erkrankung in den Ruhestand versetzt worden. Der AfD-Abgeordnete Robert Sesselmann hatte in der ersten Runde die meisten Stimmen erhalten. Er wäre der erste AfD-Landrat in Deutschland. In der Stichwahl tritt er gegen Jürgen Köpper (CDU) an.
Robert Sesselmann (AfD) steht im Graten des Restaurants Frankenbaude bei der AfD-Wahlparty. Der ehemalige Landrat Hans-Peter Schmitz (parteilos) war aufgrund einer langwierigen Erkrankung in den Ruhestand versetzt worden. Der AfD-Abgeordnete Robert Sesselmann hatte in der ersten Runde die meisten Stimmen erhalten. Er wäre der erste AfD-Landrat in Deutschland. In der Stichwahl tritt er gegen Jürgen Köpper (CDU) an.
Robert Sesselmann: Ahnte, daß ihm Steine in den Weg gelegt werden Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
Landkreis Sonneberg
 

Sesselmann-Wahl wird vorerst nicht rückgängig gemacht

Obwohl er die Landratswahl klar gewonnen hatte, mußte sich Robert Sesselmann nach Druck der Landesregierung einem Gesinnungs-Tüv unterziehen. Nun ist das Ergebnis da. Doch das soll nur „vorerst“ gelten.
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SONNEBERG. Die Wahl von Robert Sesselmann (AfD) zum Landrat von Sonneberg wird nicht rückgängig gemacht. Eine durch die Landesregierung veranlaßte Gesinnungsprüfung habe ergeben, daß es „derzeit keine konkreten Umstände“ gebe, „die von hinreichendem Gewicht und objektiv geeignet sind, eine ernsthafte Besorgnis an dessen künftiger Erfüllung der Verfassungstreuepflicht auszulösen“, teilte das dafür zuständige Landesverwaltungsamt am Montag mit.

Bei Bedarf stünden jedoch „jederzeit geeignete aufsichtliche Mittel zur Verfügung, um die Durchsetzung aller in Thüringen geltenden rechtlichen Regelungen zu sichern“. Hintergrund ist ein Passus im Landeswahlgesetz, in dem es heißt: „Zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.“ Dies hatte die Landesregierung in einer ersten Reaktion bezweifelt und einen Gesinnungs-Tüv verlangt.

Sesselmann schafft eigenen Dienstwagen ab

Im Ergebnis der Prüfung des dem Innenministerium unterstellten Amtes sei grundsätzlich festgestellt worden, „daß die Wahlvorschriften bezüglich der Feststellung der Wählbarkeit eingehalten wurden“. Eine weitere Prüfung oder Eingreifen seien „daher derzeit nicht notwendig“. Sesselmann habe nicht zu der Gruppe von AfD-Mitgliedern gehört, denen der Thüringer Verfassungsschutz rechtsextreme Bestrebungen vorwirft.

Die Wahl Sesselmanns hatte bundespolitisch hohe Wellen geschlagen und eine Debatte über den Umgang mit den hohen AfD-Umfragewerten ausgelöst. Als erste Amtshandlung kündigte der erste gewählte AfD-Landrat an, den Dienstwagen und Chauffeurdienst für sich selbst abzuschaffen. (ho)

Robert Sesselmann: Ahnte, daß ihm Steine in den Weg gelegt werden Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt
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