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Was Markus Söder bedauerte: Bundesverwaltungsgericht: Das Kreuz bleibt hängen

Was Markus Söder bedauerte: Bundesverwaltungsgericht: Das Kreuz bleibt hängen

Was Markus Söder bedauerte: Bundesverwaltungsgericht: Das Kreuz bleibt hängen

Markus Söder vor einem Kreuz – Bayerns Ministerpräsident wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Rücken gestärkt Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Markus Söder vor einem Kreuz – Bayerns Ministerpräsident wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Rücken gestärkt Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Markus Söder vor einem Kreuz – Bayerns Ministerpräsident wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Rücken gestärkt Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Was Markus Söder bedauerte
 

Bundesverwaltungsgericht: Das Kreuz bleibt hängen

Frisch gewählt, erläßt Bayern Ministerpräsident Söder eine Kreuzpflicht für öffentliche Gebäude. Das Symbol stehe für Bayerns kulturelles Erbe, argumentierte der Landesvater. Später wollte er davon nichts mehr wissen.
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LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß der Freistaat Bayern nicht zum Abhängen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden gezwungen werden darf. „Seine Anbringung im Eingangsbereich von Behörden steht der Offenheit des Staates gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen nicht im Weg“, begründeten die Richter ihr am Dienstag ergangenes Urteil.

Zwar seien die Kreuze für den Außenstehenden sofort als Zeichen des christlichen Glaubens erkennbar. Allerdings gewähre das Grundgesetz keinen „Konfrontationsschutz“ vor den Symbolen. Der Staat sei durch die Gesetzeslage zu einer weltanschaulich-religiösen Offenheit, nicht aber zu Laizität verpflichtet. Daher könne er durchaus auch selbst religiöse Bezüge herstellen.

Religionskritiker werfen Bayern wegen Kreuzerlaß fehlende Neutralität vor

Vor fünf Jahren hatten mehrere religionskritische Vereine gegen den „Kreuzerlaß“ von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) geklagt. Sie sahen sich als Atheisten diskriminiert und warfen der bayerischen Landesregierung fehlende Neutralität in Weltanschauungsfragen vor. Die Anordnung war die erste Amtshandlung des seinerzeit frisch ins Amt gewählten Landesvaters.

Der Kreuzerlaß von 2018 greift in die Geschäftsordnung der bayerischen Behörden ein und legt dort fest: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“

CSU bezeichnet Urteil als „Ja zu unseren Werten“

Die CSU zeigte sich erfreut über den Verfahrensausgang. „Mit seiner positiven Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, was von Anfang an Position der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Fraktion war: Das Kreuz gehört zu Bayern, es ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments“, unterstrich der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, kurz nach Bekanntwerden des Urteils.

Bayern sei ein Land der Vielfalt, der Toleranz und natürlich auch der Glaubensfreiheit, aber Bayern sei eben auch ein christlich geprägtes Land und es sei richtig, daß der Freistaat dies auch zum Ausdruck bringe. „Ja zu unseren Werten und ja zur christlich-abendländischen Prägung unseres Landes.“

Schon wieder vergessen: Söder bedauerte 2020 seinen Kreuzerlaß

Die CSU scheint vergessen machen zu wollen, daß Söder im Jahr 2020 zerknirscht sein Bedauern über den Kreuzerlaß geäußert hatte: „Manches würde ich heute anders machen, gerade auch in der Form.“ Bayern sei ein „liberal-konservatives“ Land, beteuerte Söder damals im Interview mit zwei Redakteuren der Süddeutschen Zeitung für deren Buch „Markus Söder – der Schattenkanzler“ (Droemer-Verlag). Söder gab sich im Gespräch zerknirscht: „Die CSU darf sich nicht auf das Konservative verengen.“ (fw)

Markus Söder vor einem Kreuz – Bayerns Ministerpräsident wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Rücken gestärkt Foto: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
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