BERLIN. Der Umweltausschuß des Bundesrates will das Gebäudeenergiegesetz noch deutlich strenger fassen, als es der Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ohnehin bereits vorsieht. In dem Gremium der Landesumweltminister dominieren die Grünen. Sie besetzen elf von 16 dieser Posten.
Der Bundesrat ist die Instanz, die dem Heizungsverbot nach dem Bundestag zustimmen muß. Wie die Bild-Zeitung berichtet, will die Länderkammer unter grüner Führung über einen Antrag weitere massive Verschärfungen durchdrücken.
Heizungsverbot auch für über 80-jährige
So wird die Befreiung vom Heizungsverbot für Menschen ab 80 Jahren gestrichen. Dies stehe im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch die von der FDP geforderte Technologieoffenheit für Wasserstoff und Biogase wird entfernt. Dieses Angebot solle, so der Umweltausschuß des Bundesrates, „allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet werden“.
Auch soll folgender Satz in das Gesetz geschrieben werden: „Zudem können die Länder weitergehende Beschränkungen an den Betrieb von Heizkesseln stellen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“ Bisher soll das bis 2045 grundsätzlich erlaubt sein, solange diese nicht irreparabel kaputt gehen. In dem Papier steht darüber hinaus: „Um diese Ziele auch erreichen zu können, muß den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.“
Keine Ausnahmen für Einfamilienhäuser
Auch jegliche Ausnahmen für „Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten“ sollen gestrichen werden. Habecks Gesetz sieht vor, solche Eigentümer von der Verpflichtung zu Betriebsprüfung und Optimierung von Heizungen unter Bedingungen freizustellen. Begründung des Umweltauschusses: Diese Häuser „machen den größten Teil aller Wohneinheiten aus und sollten daher nicht von den Regelungen zur Heizungsoptimierung ausgenommen werden“.
Die Bundesländer sollen zudem die Möglichkeit erhalten, „über die Vorschriften dieses Gesetzes hinauszugehen“. Die Grünen könnten dann über die Landesregierungen zusätzliche Verschärfungen erlassen. Bisher ist von „abweichen“ anstatt von „hinausgehen“ die Rede. Heißt: Erlaubt wären dann ausschließlich strengere Regeln, keinerlei Lockerungen. (fh)