BERLIN. 2,1 Millionen Gas- und 1,9 Millionen Ölheizungen in deutschen Wohnhäusern erreichen allein im kommenden Jahr das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor.
Laut dem bereits 2020 von der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erlassenen Gebäudeenergiegesetz dürfen Heizkessel nicht mehr betrieben werden, sobald sie 30 Jahre alt werden. Die viel diskutierte Novelle des Gesetzes von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist eine Fortschreibung des bereits unter der CDU/CSU-SPD-Regierung eingeschlagenen Weges.
CDU polemisiert gegen eigenes Heizungs-Gesetz
Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Heiz-Anlagen mit einer Leistung unter 4 Kilowatt oder über 400 Kilowatt.
Dennoch nutzte der energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), die Antwort der Bundesregierung für eine Attacke auf Habeck. Der hohe Bestand an alten Anlagen zeige das Ausmaß des Handlungsbedarfs und der Verunsicherung einer großen Zahl an Wohnimmobilienbesitzern und Mietern: „Robert Habeck muß jetzt an die Grundfesten seiner Wärme-Pläne. Allein mit dem Drehen an ein paar Schrauben des Heizungsentwurfs ist es nicht getan“, warnte Jung. (fh)