Der Widerstand gegen eine maßgeblich von linken Politikern, Hochschuldozenten und nicht zuletzt von Aktivisten in den öffentlich-rechtlichen Medien aufgedrängte gendergerechte Sprache zeigt Erfolg. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein – immer mehr Bundesländer untersagen ihren Behörden und nachgeordneten Einrichtungen die Verwendung von Asterisk (Genderstern), Unterstrich, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren.
Auch in Bayern will Ministerpräsident Markus Söder nun das Gendern an Schulen und Behörden staatlicherseits verbieten lassen, kündigte der CSU-Politiker in der ersten Regierungserklärung nach seiner Wiederwahl an. Sogar in Hessen haben sich CDU und SPD in ihren laufenden Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, daß „in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten und Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird“.
„Niemand darf moralisch unter Druck gesetzt werden“
Wo das nicht von den Staatskanzleien ausgeht, sorgen zahlreiche Bürger für ordentlich Druck von unten. Am Donnerstag vergangener Woche reichte die Initiative „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ ihren Antrag auf Zulassung eines entsprechenden Volksbegehrens beim Stuttgarter Innenministerium ein. 14.000 Bürger aus 940 der insgesamt 1.101 Gemeinden haben mit ihrer Unterschrift die Initiative bereits unterstützt. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn sich mindestens 770.000 wahlberechtigte Baden-Württemberger dafür aussprechen. Die Initiatoren um den Heidelberger Juristen und Unternehmer Klaus Hekking werben dabei „für ein verständliches, schlüssiges und bürgernahes Deutsch“. Daher sei „die amtliche Rechtschreibung in öffentlichen Einrichtungen Baden-Württembergs als Standard festzulegen“.
Doch es geht der Initiative um mehr, nämlich darum, „das Grundrecht der Rede- und Meinungsfreiheit“ zu schützen. In die werde unzulässig eingegriffen, wenn durch formelle oder informelle Vorgaben Gendersprache verwendet wird. „Wer freiwillig gendern will, kann das gerne tun. Aber niemand darf rechtlich, moralisch oder faktisch unter Druck gesetzt werden, zu gendern, wenn er oder sie das nicht will“, so die Meinung der Initiatoren.
1,5 Millionen können sich beteiligen
Hekking sprach in diesem Zusammenhang auch von einem denkwürdigen Signal „für die direkte Demokratie in Baden-Württemberg“. Innerhalb eines Jahres hätten mehrere 10.000 Bürger des Landes drei Volksbegehren beantragt. „Das ist einmalig in der Geschichte des Landes und zeigt den wachsenden Wunsch der Bürger, nicht nur mitzureden, sondern auch mitzuentscheiden.“
Sollte das notwendige Quorum zusammenkommen, müßten sich 1,5 Millionen Stimmberechtigte an der Volksabstimmung beteiligen und eine Mehrheit von ihnen für ein Verbot der Gender-Sprache im amtlichen oder öffentlich-rechtlichen Gebrauch aussprechen, damit das Ziel der Initiative erreicht wird. Die war ins Leben gerufen worden, nachdem sich der Landtag bisher nicht auf eine entsprechende Regelung einigen konnte, obwohl zahlreiche Umfragen ergeben haben, daß eine große Mehrheit der Bevölkerung das Gendern ablehnt. Seinerzeit hatte die CDU aus Rücksicht auf den grünen Koalitionspartner gegen entsprechende parlamentarische Vorstöße gestimmt, obwohl die Partei mehrheitlich anders tickt.
Auch weiter nördlich, in Hamburg, hat eine Volksinitiative mit dem Anliegen, im staatlichen Sprachgebrauch das Gendern zu untersagen, ihre Unterschriften dem Senat überreicht. Um daraus ein Volksbegehren zu machen, müssen wenigstens 5 Prozent der Wahlberechtigten – also etwa 66.000 Wähler – sich dafür aussprechen. Eine formale Hürde: Aufgrund der Fristen könnte die Unterschriftensammlung in die zeitlich ungünstigen Sommerferien 2024 fallen. Politische Unterstützung signalisierten in der Hansestadt AfD und CDU. Zurückgezogen hatte sich dagegen die anfangs maßgebliche Initiatorin Sabine Mertens. Sie begründete diesen Schritt mit massiven Angriffen auf ihre Person.
Öffentlich-rechtliche räumen Scheitern des Genderns ein
Mit dieser Vielzahl von ähnlichen Vorstößen erreicht der Kampf für den Erhalt der deutschen Sprache und Rechtschreibung in ihrer heutigen Form eine neue Qualität. Und schon setzt die Gegenwehr ein. Ein gesetzliches Genderverbot in Bezug auf Universitäten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ verfassungswidrig, schreibt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und verweist auf die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit. Journalisten dürfe nicht vorgeschrieben werden, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben. Und der Deutsche Journalisten-Verband sekundiert, Verbote gegen eine gendergerechte Sprachveränderung seien eine „rückwärtsgewandte Angstreaktion“.
Widerstand kommt auch von der Bildungsgewerkschaft GEW. Jedes Genderverbot stelle „eine Mißachtung der Menschen dar, die nicht mit der maskulinen Form bezeichnet werden wollen, und sei eine Bevormundung aller im Bildungswesen und im Landesdienst Beschäftigten“. Dem hält Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) entgegen, daß es speziell in den Schulen darum gehe, den Kindern „das richtige Erlernen der deutschen Sprache nach den anerkannten Regeln des Deutschen Rates für Rechtschreibung zu ermöglichen und nicht darum, einen ideologisch aufgeladenen Kulturkampf in die Klassen zu tragen“.
Daß die Mehrheit für ein Verbot von Genderzeichen an Schulen ist, mußte jetzt der MDR nach einer Umfrage einräumen. 85 Prozent der knapp 29.000 Befragten fanden es richtig oder eher richtig, daß Genderzeichen an Schulen nicht mehr verwendet werden dürfen.