BERLIN. Der Bundestag hat die Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung auf 188,4 Millionen Euro rückwirkend bis zum Jahr 2018 beschlossen. Damit steigen die jährlichen Zuschüsse nach Parteiengesetz ab dem kommenden Jahr um etwa 22 Millionen Euro, berechnete der Bund der Steuerzahler. Für den Gesetzesentwurf stimmten alle Fraktionen außer der AfD. Insgesamt stimmten 541 Abgeordnete mit Ja, 69 waren dagegen und zwei enthielten sich.
Bereits im November hatten sich die Ampel-Parteien und die Unionsfraktion auf die Aufstockung geeinigt. Die Antragsteller begründeten den Vorstoß mit einer „geänderten Wirklichkeit“, die nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf gerecht werde. Dazu zählen unter anderem Kosten für Internetauftritte, Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die ein „Instrument innerparteilicher Willensbildung“ darstellen würden.
Karlsruhe: Parteiengesetz-Novelle der Groko verfassungswidrig
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Jahr 2018 beschlossenen Novelle des Parteiengesetzes. Damals hatte der Bundestag mit Stimmen der Union und SPD die Fördersumme für Parteien um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich erhöht. Im Januar 2023 erklärte Karlsruhe diese Erhöhung für verfassungswidrig, da ihre Notwendigkeit nicht ausreichend begründet worden sei.
Daraufhin hatte die Bundestagsverwaltung die überschüssigen Zahlungen aus der Zeit zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2022 zurückgefordert. Die Summe belief sich auf rund 125 Millionen Euro. Mit der am Freitag beschlossenen Gesetzesänderung entfallen die Rückzahlungsforderungen. (kuk)