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Nach Karlsruhe-Urteil: Deutliche Erhöhung der Parteienfinanzierung beschlossen

Nach Karlsruhe-Urteil: Deutliche Erhöhung der Parteienfinanzierung beschlossen

Nach Karlsruhe-Urteil: Deutliche Erhöhung der Parteienfinanzierung beschlossen

Auf dem Foto befinden sich Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD und der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Friedrich Merz. Mit Stimmen der Ampel und der Union kam heute eine Parteiengesetz-Novelle durch, die höhere Subventionen für Parteien gewährleisten soll. (Themenbild/Symbolbild)
Auf dem Foto befinden sich Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD und der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Friedrich Merz. Mit Stimmen der Ampel und der Union kam heute eine Parteiengesetz-Novelle durch, die höhere Subventionen für Parteien gewährleisten soll. (Themenbild/Symbolbild)
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU): Bei Geld werden sie sich doch einig. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Nach Karlsruhe-Urteil
 

Deutliche Erhöhung der Parteienfinanzierung beschlossen

Kurz vor der Weihnachtspause beschenkt sich die Politik selbst: Ab dem kommenden Jahr steigt die Parteienfinanzierung um einen achtstelligen Betrag – und reagiert damit auf ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe. Nur eine Fraktion stimmt dagegen.
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BERLIN. Der Bundestag hat die Erhöhung der Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung auf 188,4 Millionen Euro rückwirkend bis zum Jahr 2018 beschlossen. Damit steigen die jährlichen Zuschüsse nach Parteiengesetz ab dem kommenden Jahr um etwa 22 Millionen Euro, berechnete der Bund der Steuerzahler. Für den Gesetzesentwurf stimmten alle Fraktionen außer der AfD. Insgesamt stimmten 541 Abgeordnete mit Ja, 69 waren dagegen und zwei enthielten sich.

Bereits im November hatten sich die Ampel-Parteien und die Unionsfraktion auf die Aufstockung geeinigt. Die Antragsteller begründeten den Vorstoß mit einer „geänderten Wirklichkeit“, die nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf gerecht werde. Dazu zählen unter anderem Kosten für Internetauftritte, Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die Aufwendungen für Mitgliederbefragungen, die ein „Instrument innerparteilicher Willensbildung“ darstellen würden.

Karlsruhe: Parteiengesetz-Novelle der Groko verfassungswidrig

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Jahr 2018 beschlossenen Novelle des Parteiengesetzes. Damals hatte der Bundestag mit Stimmen der Union und SPD die Fördersumme für Parteien um 25 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich erhöht. Im Januar 2023 erklärte Karlsruhe diese Erhöhung für verfassungswidrig, da ihre Notwendigkeit nicht ausreichend begründet worden sei.

Daraufhin hatte die Bundestagsverwaltung die überschüssigen Zahlungen aus der Zeit zwischen dem Jahr 2018 und dem Jahr 2022 zurückgefordert. Die Summe belief sich auf rund 125 Millionen Euro. Mit der am Freitag beschlossenen Gesetzesänderung entfallen die Rückzahlungsforderungen. (kuk)

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU): Bei Geld werden sie sich doch einig. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
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