BERLIN. Die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES), Erika Steinbach, hat angesichts des anhaltenden Streits mit der Bundesregierung wegen der Stiftungsfinanzierung Zweifel am Rechtsstaat geäußert. Die Weigerung der Ampelkoalition, der DES Fördermittel auszuzahlen, zeige „ein Maß an Ignoranz gegenüber geltender Rechtsprechung, die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit unseres Landes aufkommen lassen müssen“, teilte Steinbach mit.
Hintergrund der Vorwürfe ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, daß die Verweigerung staatlicher Fördermittel für die DES seit 2019 verfassungswidrig gewesen sei. Dadurch werde der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
Desiderius-Erasmus-Stiftung bleibt ausgeschlossen
Weiter hatte das Gericht gefordert, ein Gesetz müsse die Finanzierung derartiger parteinaher Stiftungen regeln. Dazu äußerte Steinbach: „Bis zum heutigen Tag gibt es nicht einmal einen Gesetzentwurf zur Finanzierung der politischen Stiftungen durch den Bund, geschweige denn ein Gesetz. Sollte dieses Defizit nicht umgehend behoben werden, so dürfen keine Mittel an alle politischen Stiftungen ausgezahlt werden.“
In der Vergangenheit hatten die anderen Bundestagsfraktionen Anträge der AfD auf staatliche Fördermittel abgelehnt. Die Friedrich-Ebert-Stiftung, die der SPD nahesteht, erhielt für 2022 knapp 37 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen, die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bekam rund 14,5 Millionen Euro. Der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung wurden fast 41 Millionen zugesprochen, der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung knapp zwölf Millionen Euro, die den Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung konnte knapp 14 Millionen Euro einstreichen und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linkspartei) etwas mehr als 14 Millionen Euro. (ag)