Anzeige
Anzeige

Juristische Schritte eingeleitet: AfD mahnt Verfassungsschutz-Chef Haldenwang ab

Juristische Schritte eingeleitet: AfD mahnt Verfassungsschutz-Chef Haldenwang ab

Juristische Schritte eingeleitet: AfD mahnt Verfassungsschutz-Chef Haldenwang ab

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang: Er hatte der AfD die Förderung von Extremismus unterstellt
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang: Er hatte der AfD die Förderung von Extremismus unterstellt
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang: Er hatte der AfD die Förderung von Extremismus unterstellt Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern
Juristische Schritte eingeleitet
 

AfD mahnt Verfassungsschutz-Chef Haldenwang ab

Haldenwang wirft der AfD immer wieder vor, Extremismus zu fördern. Die Oppositionspartei sieht die demokratische Willensbildung durch eine staatliche Einflußnahme in Gefahr – und reagiert.
Anzeige

BERLIN. Die AfD hat den Verfassungsschutz nach Äußerungen ihres Präsidenten Thomas Haldenwang abgemahnt. „Seine nebulösen Andeutungen sind rechtswidrig“, teilten die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Mittwoch mit.

Haldenwang hatte am Montag in der ARD gesagt: „Wir beobachten eben schon, daß Teile der AfD dazu beitragen, eben auch Extremismus zu fördern in Deutschland, Haß und Hetze zu verbreiten.“

AfD: Wir stehen für Demokratie und Rechtsstaat

Weiter skizzierte er die Partei als Propagandamaschine des Kremls. So monierte er etwa: „Indem aus Teilen dieser Partei heraus auch russische Narrative weitergegeben werden, weitergesteuert werden, trägt das dazu bei, daß Rechtsextremismus in Deutschland expandieren kann und auch in diesen Kreisen dann eben Putins Lied gesungen wird.“

Der JUNGEN FREIHEIT liegt das Schreiben der AfD an den Verfassungsschutz vor. „Ihre Aussagen bewegen sich dabei offensichtlich nicht mehr im Rahmen der Vorgaben von Paragraph 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes“, heißt es darin. Daß Sie ein Prüfobjekt schärfer ins Visier nehmen wollen oder daß eine unter dem Schutz des Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes stehende politische Partei weit rechts außen stehe, sind keine Äußerungen, die der sachliche und neutrale Staat an die Öffentlichkeit geben darf.“

Haldenwang habe dem Ergebnis der Prüfung seiner Behörde vorgegriffen. Das bestätige einmal mehr die Ermessenfehlerhaftigkeit“ seiner Tätigkeit.

Weidel und Chrupalla unterstrichen die „angedeutete Hochstufung“, die durch den Extremismus-Vorwurf entstehe, in ihrer Mitteilung als rechtswidrig. „Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein“, betonten sie.

Partei prangert staatliche Einflußnahme an

In diesem und im kommenden Jahr stünden mehrere Landtags- und Kommunalwahlen sowie die Wahl zum EU-Parlament an. Vor diesem Hintergrund verbiete sich „in der nun bereits gegebenen Vorwahlzeit jede staatliche Einflußnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozeß.“ In dem Schreiben an den Verfassungsschutz heißt es dazu ergänzend: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht unmittelbar dem Bundesinnenministerium, das von einem Mitglied der Bundesregierung geleitet wird. Sowohl die aktuellen als auch die angedeuteten Veröffentlichungen erweisen sich daher als unmittelbare Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zeitlich so nah an Wahlen absolut unzulässig ist.“

In der AfD gibt es laut den Parteichefs anders als impliziert keine fortschreitende Radikalisierung. Bei Zuwiderhandlung wollen sie weitere rechtliche Schritte einleiten. (zit)

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang: Er hatte der AfD die Förderung von Extremismus unterstellt Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles