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Selbstbestimmungsgesetz: Queer-SPD: Siebenjährige sollen selbst über ihr Geschlecht entscheiden

Selbstbestimmungsgesetz: Queer-SPD: Siebenjährige sollen selbst über ihr Geschlecht entscheiden

Selbstbestimmungsgesetz: Queer-SPD: Siebenjährige sollen selbst über ihr Geschlecht entscheiden

Ein Mädchen liest mit einem Stofftier im Arm ein Buch: ach dem Willen der Berliner Queer-SPD könnte sie Namen und Geschlechtsintrag in ihren Ausweisdokumenten ohne die Zustimmung der Eltern ändern lassen
Ein Mädchen liest mit einem Stofftier im Arm ein Buch: ach dem Willen der Berliner Queer-SPD könnte sie Namen und Geschlechtsintrag in ihren Ausweisdokumenten ohne die Zustimmung der Eltern ändern lassen
Ein Mädchen liest mit einem Stofftier im Arm ein Buch: Nach dem Willen der Berliner Queer-SPD könnte sie Namen und Geschlechtsintrag in ihren Ausweisdokumenten ohne die Zustimmung der Eltern ändern lassen Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Begsteiger
Selbstbestimmungsgesetz
 

Queer-SPD: Siebenjährige sollen selbst über ihr Geschlecht entscheiden

Die Arbeitsgemeinschaft „Queer“ der Berliner SPD will es siebenjährigen Kindern ermöglichen, Vornamen und Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten ändern zu lassen. Das im Juni vorgestellte Transsexuellengesetz geht ihnen nicht weit genug.
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BERLIN. Die Arbeitsgemeinschaft „Queer“ der SPD im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat an die Bundespartei appelliert, sich für eine Ausweitung des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen. Minderjährige müßten auch ohne die Zustimmung der Eltern über ihren Geschlechtseintrag entscheiden können, heißt es in einem entsprechenden Antrag der Sozialdemokraten.

Die Bundesregierung hatte sich Ende Juni auf eine Abschaffung des Transsexuellengesetzes geeinigt und dieses durch ein „modernes Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzt. Transsexuelle können somit leichter ihren Vornamen sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht in Ausweisdokumenten ändern lassen. Der Sprechakt vor dem Standesamt genügt nun aus, um von der Regelung Gebrauch zu machen. Zuvor hatte es rechtliche Hürden wie eine Begutachtung durch einen Richter gegeben.

Der „SPDqueer“ geht das nicht weit genug. Nach ihrem Willen sollen bereits siebenjährige Kinder eine Erklärung zur Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrags abgeben können. Bislang ist dies nur ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich. Kinder seien „in weiten Teilen auf die Gunst ihrer Eltern angewiesen. Dies mag in Familien mit einer liberalen Haltung funktionieren, aber wir wissen, daß dies bei weitem nicht in jedem Haushalt der Fall ist“, heißt es in dem Papier. „Das können wir so nicht hinnehmen. Auch Minderjährige müssen ein Recht auf Selbstbestimmung erhalten. Niemand darf gezwungen werden, in einem Geschlecht zu leben, dem er*sie sich nicht zugehörig fühlt.“

Queer-SPD: Krankenkasse soll Behandlungskosten übernehmen

Bei einem Konflikt mit den Eltern müsse ein familiengerichtliches Verfahren eingeleitet werden. Dieses soll von Beratern betreut werden, die „mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut“ sind. „Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen“, schreiben die Sozialdemokraten weiter.

Zudem fordern sie, daß die gesetzlichen Krankenkassen künftig die gesamten Kosten für „geschlechtsangleichende Behandlungen“ für Transsexuelle übernehmen. Ob dies nur für Erwachsene oder auch Kinder gelten soll, wird aus dem Dokument nicht klar. (zit)

Ein Mädchen liest mit einem Stofftier im Arm ein Buch: Nach dem Willen der Berliner Queer-SPD könnte sie Namen und Geschlechtsintrag in ihren Ausweisdokumenten ohne die Zustimmung der Eltern ändern lassen Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Begsteiger
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