BERLIN. Der Haushaltsausschuß des Bundestags hat grünes Licht für das „Sondervermögen Bundeswehr“ gegeben. Am Mittwoch abend stimmten die Abgeordneten für zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen sowie der Unionsfraktion.
Dieses Sondervermögen wird mit sogenannten Kreditermächtigungen in Höhe von hundert Milliarden Euro ausgestattet. So sollen „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt“ werden. Nachdem die hundert Milliarden verbraucht sind, sollen künftig ohne ausdrückliche Nennung des Zwei-Prozent-Ziels so viele finanzielle Mittel bereitgestellt werden, „um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten“.
Das Sondervermögen wird von der in der Verfassung festgeschriebenen Schuldenbegrenzung des Bundeshaushalts ausgeklammert. Dafür soll Artikel 87 des Grundgesetzes geändert werden. Spätestens ab Beginn des Jahres 2031 sollen die für das „Sondervermögen Bundeswehr“ aufgenommenen Kredite „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ zurückgezahlt werden.
AfD und Linkspartei könnten in Kontrollgremium fehlen
Weiter heißt es im Gesetzentwurf, daß „unabhängig vom Sondervermögen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern über den Bundeshaushalt finanziert“ werden. Dies gilt als Kompromißlösung, um den Streit vor allem zwischen Grünen und Union zu schlichten. Während CDU und CSU ihre Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung davon abhängig gemacht hatten, daß die hundert Milliarden ausschließlich der Bundeswehr zugute kommen sollen, pochten die Grünen auf einen „erweiterten“ Sicherheitsbegriff.
Beschaffungsausgaben von mehr als 25 Milliarden Euro muß der Haushaltsausschuß künftig genehmigen. Außerdem ist zur Kontrolle die Schaffung eines neuen Gremiums aus Mitgliedern des Haushaltsaussschusses vorgesehen, das vom Verteidigungsministerium über alle Fragen des Sondervermögens unterrichtet werden muß.
Pikantes Detail: Die Mitglieder dieses zur Geheimhaltung verpflichteten Gremiums werden nicht von den Fraktionen entsandt, sondern gewählt. „Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint.“ Dies sorgte vor allem bei der AfD für Empörung, da in vergleichbaren Fällen ihre Abgeordneten bei der Gremienwahl die notwendige Mehrheit stets verfehlten. Kritiker hegen den Verdacht, daß dadurch die AfD sowie möglicherweise auch die Linksfraktion aus dem Kontrollgremium herausgehalten werden sollen.
Wie votiert die AfD?
Daß das Gesetz zum „Sondervermögen Bundeswehr“ und auch die vorgesehene Grundgesetzänderung die notwendige Mehrheit im Bundestag bekommt, gilt wegen der Zustimmung von SPD, Grünen, FDP sowie der oppositionellen Union als sicher.
Unklar ist jedoch, wie die AfD-Bundestagsfraktion im Plenum votieren wird. Während bereits im Vorfeld eine breite Mehrheit die zusätzlichen Mittel für die Bundeswehr klar befürwortet hatte, gibt es Vorbehalte gegen die Art und Weise des Sondervermögens. Vor allem Haushaltspolitiker monieren die weitreichenden Eingriffe in die Finanzhoheit des Parlaments und die mit dem Sondervermögen verbundenen Festlegungen über diese Legislaturperiode hinaus. Die Rede ist von einem „Dammbruch“: Noch nie sei eines der bisher beschlossenen Sondervermögen im Grundgesetz verankert worden. Dies sei auch im aktuellen Fall unnötig, die notwendigen Mehrausgaben für die Streitkräfte hätten im regulären Haushalt durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden können.
Demgegenüber hatten sich die Verteidigungspolitiker auf eine Zustimmung festgelegt. Sie betonen in diesem Zusammenhang die Rolle der AfD als Partei für die Bundeswehr. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Fraktion spreche sich gegen eine bessere materielle Ausstattung der Truppe aus.
Einige AfD-Abgeordnete haben Bedenken
In einem Kompromiß hatte man sich zu Wochenbeginn zunächst darauf geeinigt, daß die Fraktion sich bei der Grundgesetzänderung enthält und dem Gesetzantrag für das Sondervermögen zustimmt. Nun aber deutet sich an, daß zahlreiche AfD-Abgeordnete dem seit Mittwoch vorliegenden Gesetzentwurf wegen formeller Bedenken nicht zustimmen werden, auch wenn sie eine finanzielle Besserstellung der Bundeswehr grundsätzlich befürworten.
Umgekehrt kündigten andere Parlamentarier intern an, sie würden nach Aufkündigung des Kompromisses nun auch der Grundgesetzänderung zustimmen. Ein solches uneinheitliches Votum werde die Fraktion jedoch aushalten, gab sich ein Abgeordneter im Vorfeld der Abstimmung zuversichtlich.