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Corona-Demonstrationen: Ex-UN-Sonderbeauftragter über Folter prangert Polizeigewalt an

Corona-Demonstrationen: Ex-UN-Sonderbeauftragter über Folter prangert Polizeigewalt an

Corona-Demonstrationen: Ex-UN-Sonderbeauftragter über Folter prangert Polizeigewalt an

Ein Polizist drückt eine Frau bei einer Corona-Demonstration im November 2020 gegen ein Fahrzeug
Ein Polizist drückt eine Frau bei einer Corona-Demonstration im November 2020 gegen ein Fahrzeug
Ein Polizist drückt eine Frau bei einer Corona-Demonstration im November 2020 gegen ein Fahrzeug Foto: picture alliance / Filip Singer / EPA-EFE
Corona-Demonstrationen
 

Ex-UN-Sonderbeauftragter über Folter prangert Polizeigewalt an

Der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, hält das Vorgehen der Polizei bei vergangenen Corona-Protesten in Deutschland für unverhältnismäßig. Sanktionen wegen der Gewaltexzesse gebe es für die Beamten in der Regel nicht.
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Cato, Weidel, Exklusiv

BERLIN. Der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, hat das Vorgehen der deutschen Polizei bei vergangenen Corona-Protesten angeprangert. Es habe mehrere Fälle von unverhältnismäßiger Gewalt gegen Demonstranten gegeben, die zumindest straf- und disziplinarrechtlich untersucht werden müßten, sagte er am Dienstag der Welt.

Melzer schied Ende März aus seiner Position aus. Er hatte im vergangenen August eine Untersuchung des Polizeieinsatzes bei einer Demonstration gegen Pandemie-Politik in Berlin angekündigt. Er bekundete damals, zahlreiche Berichte über unverhältnismäßige Maßnahmen seitens der Beamten erhalten zu haben.

Die Hinweise, die er im August bekommen habe, zeugten von einer besorgniserregenden Entwicklung. „Zahlreiche Szenen zeigten Polizisten, die eindeutig exzessive Gewalt einsetzten, während die umstehenden Beamten einfach zuschauten oder sogar mithalfen“, schilderte Melzer.

Polizei soll Mann bewußtlos geschlagen haben

So seien Demonstranten häufig ohne jede Notwendigkeit zu Boden geworfen worden und hätten sich dabei teilweise ernste Verletzungen zugezogen. In einem Fall hätten die Beamten einen Mann bewußtlos geschlagen, der bereits blutüberströmt und regungslos am Boden lag. Er soll zuvor versucht haben, einen Polizisten davon abzuhalten, einen anderen Demonstranten zu schlagen.

In einem anderen Fall habe ein Mann friedlich aus dem Grundgesetz vorgelesen und sei danach in aller Ruhe auf sein Fahrrad gestiegen. Ein Polizist sei daraufhin ohne jede Vorwarnung von hinten angerannt gekommen, habe dem Mann ins Genick geschlagen und ihn zu Boden geworfen. Die Bundesregierung habe dies ihm gegenüber damit begründet, der Mann habe mit seiner Rede weitere Demonstrationen provozieren wollen, führte der Schweizer Jurist aus.

Beamte erhalten fast nie Sanktionen

„Wie in vielen modernen Demokratien ist in Deutschland zwar allgemein akzeptiert, daß Folter und Mißhandlung nicht erlaubt sind – aber die Polizeigewalt ist ein blinder Fleck, insbesondere bei Verhaftungen oder Demonstrationen.“ Die Hinweise die er erhalten habe, zeugten von einer Kultur der Toleranz für Polizeigewalt.

In Deutschland müßten Beamte fast nie mit Sanktionen wegen unverhältnismäßigen Verhaltens rechnen. Das sei „kein Zeichen von Wohlverhalten, sondern eher von Systemversagen“, kritisierte Melzer. (zit)

Ein Polizist drückt eine Frau bei einer Corona-Demonstration im November 2020 gegen ein Fahrzeug Foto: picture alliance / Filip Singer / EPA-EFE
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