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Nach Sieg über Verfassungsschutz: Wegen eines Videos: Polizei durchsucht Räume der AfD-Fraktion

Nach Sieg über Verfassungsschutz: Wegen eines Videos: Polizei durchsucht Räume der AfD-Fraktion

Nach Sieg über Verfassungsschutz: Wegen eines Videos: Polizei durchsucht Räume der AfD-Fraktion

Räume durchsucht: Der bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Singer bei einer Rede im Bayerischen Landtag.
Räume durchsucht: Der bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Singer bei einer Rede im Bayerischen Landtag.
Räume durchsucht: Der bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Singer bei einer Rede im Bayerischen Landtag. Foto: picture alliance/dpa | Tobias Hase
Nach Sieg über Verfassungsschutz
 

Wegen eines Videos: Polizei durchsucht Räume der AfD-Fraktion

Weil in einem Video angeblich Aussagen anderer Politiker aus dem Zusammenhang gerissen worden seien, durchsucht die Polizei die Räume der bayerischen AfD-Fraktion. Die Partei kündigt Klage an.
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Cato, Palmer, Exklusiv

MÜNCHEN. Großeinsatz im Bayerischen Landtag: Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Donnerstag die Räume der AfD-Fraktion durchsucht. Eine Razzia gab es auch in einem Büro der Partei in München.

Die Ermittler begründeten ihr Vorgehen mit einer Strafanzeige. Es gehe um einen möglichen Urheberrechtsverstoß bei Aufnahmen aus dem Plenarsaal, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Verfahren richte sich gegen unbekannt.

Konkret lautet der Vorwurf, die Oppositionsfraktion habe in einem Video, das sie in sozialen Netzwerken veröffentlichte, Aussagen von Abgeordneten anderer Fraktionen in einer Landtagsdebatte aus dem Zusammenhang gerissen. Damit seien diese verfälscht wiedergegeben worden.

AfD-Fraktionschef Ulrich Singer kritisierte, die Ermittler haben „rechtswidrig auch die Räume der durch Immunität geschützten Landtagsabgeordneten betreten“. Dieses Vorgehen sei eine „absolut unverhältnismäßige und unzweifelhaft politisch motivierte Aktion gegen eine Oppositionspartei“, und zwar „wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einem Landtagsvideo“. Er kündigte rechtliche Schritte an.

AfD: Racheakt für Niederlage des Verfassungsschutzes?

Singer stellte unausgesprochen einen Racheakt für die Niederlage des Inlandsgeheimdienstes vor Gericht in den Raum: „Der Einsatz eines Großaufgebots der staatlichen Macht“ sei „eine Ersatzhandlung nach der gerichtlich angeordneten Aufhebung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz“.

Das Verwaltungsgericht München hatte kürzlich entschieden, daß der bayerische Verfassungsschutz bei der Beobachtung der AfD keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen darf. Außerdem untersagten die Richter dem Landesamt, „Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben“. (fh)

Räume durchsucht: Der bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Singer bei einer Rede im Bayerischen Landtag. Foto: picture alliance/dpa | Tobias Hase
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