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Corona-Politik: Scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Corona-Politik: Scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Corona-Politik: Scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Eine Frau hält ihren positiven Corona-Schnelltest in die Kamera (Symbolbild) Die Ampel-Regierung hat den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Eine Frau hält ihren positiven Corona-Schnelltest in die Kamera (Symbolbild) Die Ampel-Regierung hat den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Eine Frau hält ihren positiven Corona-Schnelltest in die Kamera (Symbolbild) Die Ampel-Regierung hat den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Corona-Politik
 

Scharfe Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung steht bereits kurz nach Bekanntgabe in der Kritik: Die Bundesärztekammer hält es für zu vage. Die FDP hingegen wertet das Gesetz als Sieg der Vernunft. CDU und AfD kritisieren die Pläne der Regierung.
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BERLIN. Die Bundesärztekammer hat den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung scharf kritisiert. „Wichtig ist, daß in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das am vergangenen Mittwoch von der Ampel-Regierung vorgestellte Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter bleibe diesbezüglich „leider noch im Vagen“.

Reinhardt begrüßte ausdrücklich, das Pandemie-Konzept sei „endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert“. Wichtig sei vor allem die Absage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) an pandemiebedingte Schulschließungen. Kinder und Jugendliche seien bisher die Hauptleidtragenden der Corona-Politik gewesen, daher müsse alles dafür getan werden, daß Schulen und Kitas offenblieben, forderte Reinhardt.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte die Ausnahmen bei Testpflichten in Pflegeheimen. „Die Bundesregierung will Pflegebedürftige besser schützen als in den Wintern zuvor. Davon kann praktisch aber gar nicht die Rede sein“, beklagte Brysch gegenüber den RND-Zeitungen. Frisch geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher müßten sich künftig nicht mehr testen lassen, „obwohl mittlerweile jedem klar sein muß, daß auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben“, sagte Brysch.

Union kritisiert Pläne als „lückenhaft“

Auch die Unionsfraktion im Bundestag hat sich gegenüber den Plänen der Ampel-Koalition skeptisch geäußert. Der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller (CDU) sagte: „Das heute vorgestellte Schutzkonzept enttäuscht uns, denn es läßt große Lücken. So enthält es keine Aussagen zum Impfregister.“ Hier habe die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits vor Monaten einen Vorschlag in den Bundestag eingebracht. Auch zum Fortbestehen der Impfpflicht im Gesundheitswesen sowie zur Maskenpflicht gebe es keine genauen Aussagen.

Bei der Umsetzung der Maskenpflicht lasse Gesundheitsminister Lauterbach die Länder weiterhin im Unklaren. „Mit ihrem lückenhaften Maßnahmenkatalog wird die Ampel die nächste Pandemiewelle nicht in den Griff bekommen“, mahnte Müller. Karl Lauterbach fahre „mit nur einem Ski den Hang hinunter. Das könnte gefährlich werden“. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU), monierte zudem: „Obwohl man sich mehr als nur reichlich Zeit bei der Vorbereitung gelassen hat, wurde das Thema des Ob und Wie der Isolationspflicht in dem Vorschlag komplett ausgeklammert.“

Wegen dieses fehlenden Willens zur Einigung würden die momentan überall auftretenden Personalengpässe aufgrund coronabedingter Ausfälle auch künftig ein Problem bleiben. Über die konstante Dauerbelastung beim öffentlichen Gesundheitsdienst verliere die Bundesregierung ebenfalls „kein Wort“. Über die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Länder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anordnen könnten, würden diese „im Unklaren gelassen“, kritisierte Sorge.

AfD kritisiert Infektionsschutzgesetz als „völlig unnötigen Sonderweg“

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, kritisierte das Gesetz als „völlig unnötigen Sonderweg“. Die meisten europäischen Länder behandelten Corona wie eine normale Infektionskrankheit. Die Position der AfD sei eindeutig: „Weg mit der Alltagsmaske, wer sich schützen möchte, der kann das jederzeit und überall tun. Weg mit der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Impfstatus. Wer sich impfen möchte, kann das jederzeit tun.“ Zudem müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht „umgehend aufgehoben werden“. Die Fraktion forderte erneut eine Rückkehr zur Normalität, sowie eine Beendigung aller bestehenden Corona-Maßnahmen.

 

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bei der Vorstellung des Gesetzes auf „drei V“ als Grundlage verwiesen. „Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober“, sagte Buschmann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach formulierte die Hoffnung, Deutschland solle „besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein“. Der parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Benjamin Strasser (FDP), schrieb auf Twitter, die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz zeigten den Unterschied zwischen der Corona-Politik der Vorgängerregierung und der Ampel: „Zielgerichtete Maßnahmen statt pauschale Ermächtigungen“, dazu ein Verzicht auf Lockdowns und Schulschließungen, eine Abkehr von 2G und 3G-Regeln, sowie eine stärkere Beteiligung der Parlamente.

Das Infektionsschutzgesetz sieht einige Änderungen vor, beispielsweise die Wiederkehr einer Maskenpflicht in Geschäften oder Behörden soll ab Oktober Maskenpflichten wieder möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer jeweils für ihr Gebiet selbst treffen. „Masken schützen“, betonte Justizminister Buschmann (FDP).
Im Zentrum des Schutzkonzeptes steht deshalb das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. Bundesweit weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Fliegern gelten. Neu hinzu kommt eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen FFP2-Masken vorschreiben.

Maskenpflicht in Schulen könnte wiederkommen

In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen sollen Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene möglich sein. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, daß etwa Fitneßstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten.

Die Länder sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Dort reichte eine OP-Maske, FFP2 wäre den Kindern nicht vorgeschrieben, versprach Buschmann.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bereits Anfang Juni angekündigt, Bund und Länder wollten frühzeitig Vorkehrungen für die Corona-Lage im Herbst treffen. Es gehe um Maßnahmen, die wie „Winterreifen“ funktionieren sollten, wenn der Sommer vorbei sei. Das greifen Lauterbach und Buschmann jetzt in einem zweistufigen Konzept auf: Vorgesehen ist eine allgemeine Vorsorge im ersten Schritt, die sogenannten „Winterreifen“ – weiterreichende Maßnahmen für den Fall, daß die Infektionszahlen wieder steigen, die sogenannten „Schneeketten“ wären ebenso möglich. Im absoluten Ausnahmefall soll demnach auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. (st)

Eine Frau hält ihren positiven Corona-Schnelltest in die Kamera (Symbolbild) Die Ampel-Regierung hat den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgestellt Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
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