BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Abschiebung eines jugendlichen IS-Straftäters in den Irak bestätigt. Es gehe eine Gefahr für die Bundesrepublik von dem Migranten aus, teilte die Behörde mit. Der junge Mann hatte sich in dem Verfahren gegen einen entsprechenden Beschluß des Landesamtes für Einwanderung gewehrt.
Der Iraker war 2015 mit Angehörigen nach Deutschland eingereist. Aufgrund von fehlerhaften Angaben im Asylverfahren erhielt die gesamte Familie einen Flüchtlingsstatus.
Iraker war an Hinrichtung beteiligt
Später habe sich ein ganz anderes Bild gezeigt: Andere Einwanderer aus dem Land erkannten sowohl den Jugendlichen als auch seinen Vater demnach auf einem Propagandavideo der islamischen Terrormiliz und wandten sich an die deutschen Behörden. Der Film zeigt die „öffentlichkeitswirksam inszenierten Hinrichtung eines hohen irakischen Offiziers“ durch Kämpfer des IS nach der Einnahme der Stadt Mossul im Jahr 2014.
Das Berliner Kammergericht verurteilte den jungen Mann im Juni 2021 daraufhin wegen „Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe“. Auch nach seiner Einreise in die Bundesrepublik habe er schwere Gewalttaten begangen. Unter anderem soll er Zeugen eingeschüchtert und Videosequenzen der Hinrichtung verbreitet haben. (zit)